EQS-Adhoc: United Internet AG: Außerplanmäßige, nicht-cashwirksame Wertminderung auf Tele Columbus-Beteiligung
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EQS-Ad-hoc: United Internet AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Strategische Unternehmensentscheidung United Internet AG: Außerplanmäßige, nicht-cashwirksame Wertminderung auf Tele Columbus-Beteiligung Montabaur, 14. Juni 2024. Die United Internet AG hat heute entschieden, keine weiteren Investitionen in die Beteiligungsholding Kublai GmbH (Kublai) zu tätigen. Kublai hält aktuell rund 95 % der Aktien der Tele Columbus AG (Tele Columbus). Konkret verzichtet United Internet auf das Recht, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung im 1. Quartal 2024 erfolgte Verwässerung ihrer Anteile an Kublai auf rund 5 % wieder auf 40 % aufzustocken. Vor diesem Hintergrund erwartet United Internet im Rahmen ihres Halbjahresfinanzberichts 2024 eine nicht-cashwirksame Wertminderung auf die Beteiligung an Kublai in Höhe von rund 185 Mio. EUR. Per Quartalsmitteilung Q1 2024 hatte United Internet darüber berichtet, dass Kublai zur Eigenkapitalausstattung von Tele Columbus im 1. Quartal 2024 eine Kapitalerhöhung durchgeführt hat, an der sich United Internet nicht beteiligte. Weiterer Gesellschafter von Kublai ist die Hilbert Management GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Morgan Stanley Infrastructure Inc. (MSI), ein von der Investmentbank Morgan Stanley verwalteter Infrastrukturfonds, welche die Kapitalerhöhung in Höhe von 300 Mio. EUR vollumfänglich gezeichnet hat. Dadurch wurden die Anteile von United Internet am Kublai-Stammkapital auf rund 5 % (zuvor 40 %) verwässert. Bis zum 17. Juni 2024 (zuvor vereinbart: 6. Juni 2024) besteht für United Internet die Möglichkeit, ihren Anteil am Stammkapital von Kublai durch einen Erwerb von Geschäftsanteilen von MSI gegen eine Zahlung von 120 Mio. EUR wieder auf 40 % zu erhöhen. United Internet ist davon überzeugt, dass die der Kapitalerhöhung zugrunde gelegte Bewertung der Tele Columbus AG deutlich zu niedrig und demzufolge die Verwässerung der von United Internet gehaltenen Anteile zu weitreichend ist. Die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung ermöglichte es MSI jedoch, die Kapitalerhöhung auf Basis einer von MSI festgelegten Bewertung durchzuführen. United Internet wird nun das vertraglich vorgesehene Verwässerungsschutzverfahren einleiten und die von MSI vorgenommene Bewertung von einem Schiedsgericht überprüfen lassen. Wenn das Gericht der Auffassung von United Internet auf Basis einer vor der Kapitalerhöhung beauftragten Bewertung folgt, steht United Internet ein Ausgleichsbetrag von ca. 300 Mio. EUR zu. Hintergrund der Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat der United Internet AG gegen weitere Investitionen in Kublai sind unterschiedliche Auffassungen zwischen MSI und United Internet über die zukünftige Finanzierung von Kublai. Ansprechpartner United Internet AG
Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der United Internet AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben – weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2023 der United Internet AG auf Seite 58 zur Verfügung. Ende der Insiderinformation
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1925721 14.06.2024 CET/CEST
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