Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Dienstag, dem 29. Mai 2018, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG)
am 15. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt
1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite
www.hauptversammlung.fraport.de
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zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 138.703.056,00 zur Ausschüttung
einer Dividende im Betrag von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von
EUR 138.587.008,50, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 116.047,50 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 77.365 eigenen
Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen
angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50
je dividendenberechtigter Stückaktie vorsehen.
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (i.S.d.
§ 675n Abs. 1 Satz 4 BGB), das heißt am 1. Juni 2018, zur Auszahlung fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2018 endet gem. § 102 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.
3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 MitbestG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens
sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen.
Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner-
oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Aufsichtsrat hat insoweit im Rahmen seiner Sitzung vom 18.
September 2015 beschlossen, dass die Quoten von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen
sind. Dies bedeutet, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 29. Mai 2018 mindestens drei Frauen zur Wahl vorschlagen
muss. Diese Quote wird durch die Nominierung von Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau Prof. Dr.-Ing. Katja
Windt erfüllt.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und streben die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat am 27. Juni 2016
gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und § 289f Abs. 2 HGB konkrete Ziele für seine Zusammensetzung
und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet. Nähere Angaben zur Zielsetzung des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung
und zum Kompetenzprofil für das Gesamtgremium (einschließlich des Diversitätskonzepts) sowie zum Stand der Umsetzung sind
im mit der Erklärung zur Unternehmensführung zusammengefassten Corporate Governance Bericht veröffentlicht, der über die Internetseite
www.hauptversammlung.fraport.de
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als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen:
a) |
Uwe Becker, Frankfurt am Main, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main
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b) |
Kathrin Dahnke, Bielefeld, Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG
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c) |
Peter Feldmann, Frankfurt am Main, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
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d) |
Peter Gerber, Butzbach, Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG
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e) |
Dr. Margarete Haase, Ebersberg, Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018)
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f) |
Frank-Peter Kaufmann, Dietzenbach, Mitglied des Hessischen Landtags
|
g) |
Lothar Klemm, Neuberg, Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt
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h) |
Michael Odenwald, Kleinmachnow, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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i) |
Karlheinz Weimar, Bad Camberg, Hessischer Minister der Finanzen a.D., Rechtsanwalt und Notar
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j) |
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen, Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH
|
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK wird darauf hingewiesen, dass Herr Karlheinz Weimar im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Hinsichtlich des Ziels des Aufsichtsrats, dass dem Gremium mindestens drei im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK unabhängige Anteilseignervertreter
angehören sollen, kann festgestellt werden, dass dem Aufsichtsrat mit Frau Kathrin Dahnke, Frau Dr. Margarete Haase und Frau
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt bereits heute drei unabhängige Anteilseignervertreterinnen angehören und damit auch weiterhin angehören
werden.
Frau Kathrin Dahnke und Frau Dr. Margarete Haase erfüllen zudem die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG als
Mitglieder des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Darüber hinaus wurde sich entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK bei den Kandidaten vergewissert, dass sie
auch weiterhin den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zur Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zur Mitgliedschaft in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten
Uwe Becker, Frankfurt am Main, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main
Persönliche Daten
:
Geburtsjahr: |
1969 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main |
Wohnort: |
Frankfurt am Main |
Ausbildung:
1992 - 1994 |
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Frankfurter Sparkasse |
Beruflicher Werdegang:
1994 - 2004 |
Bankkaufmann/Personalreferent bei der Frankfurter Sparkasse |
1995 - 2006 |
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main |
2001/2004 - 2006 |
Vorsitzender/Geschäftsführer der CDU-Fraktion Frankfurt am Main |
Ab 2006 |
Hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat für Soziales, Jugend und Sport |
Seit 01.04.2007 |
Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main |
Seit 15.07.2016 |
Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
- |
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Vorsitzender)
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- |
MAINOVA AG (Vorsitzender)
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- |
Messe Frankfurt GmbH
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- |
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
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- |
Süwag Energie AG
|
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
- |
Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
|
- |
Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
|
- |
Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
|
- |
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
|
- |
Kita Frankfurt
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- |
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
|
- |
Volkshochschule Frankfurt am Main
|
- |
Dom-Römer (stv. Vorsitzender)
|
- |
Gas-Union GmbH (Vorsitzender)
|
- |
Gateway-Gardens Projektentwicklungs-GmbH
|
- |
Nassauische Sparkasse
|
- |
Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH
|
- |
Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH
|
- |
Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main
|
- |
Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH (bis 31.12.2017)
|
- |
Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (bis 27.12.2017)
|
- |
RMA Rhein-Main Abfall GmbH
|
- |
RTW Planungsgesellschaft mbH
|
Kathrin Dahnke, Bielefeld, Mitglied des Vorstands der Wilh. Werhahn KG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1960 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Mitglied des Vorstands der Wilh. Wehrhahn KG |
Wohnort: |
Bielefeld |
Ausbildung:
1980 - 1984 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Diplom, Georg-August-Universität, Göttingen |
Beruflicher Werdegang:
1985 - 1989 |
Leiterin der Finanzabteilung, Beiersdorf AG, Hamburg |
1989 - 1997 |
Associate Director Mergers & Acquisitions, West LB, Düsseldorf und Berlin |
1998 - 2004 |
Geschäftsführerin, Otto Bock Holding GmbH & Co. KG, Duderstadt |
2005 - 05/2010 |
Direktorin Finanzen und Controlling, Gildemeister AG, Bielefeld |
2010 - 2014 |
Mitglied des Vorstands, Gildemeister AG |
Seit 04/2014 |
Mitglied des Vorstands, Wilh. Wehrhahn KG |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat (zu 100 % Tochtergesellschaften der Wilh.Werhahn KG):
- |
Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH
|
- |
abcbank GmbH
|
Vorsitzende des Aufsichtsrats:
- |
Zwilling J.A. Henckels AG (bis 31.05.2017)
|
- |
Basalt-Actien-Gesellschaft (ab 01.06.2017)
|
Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats:
- |
Basalt-Actien-Gesellschaft (bis 31.05.2017)
|
- |
ZWILLING J.A. Henckels AG (ab 01.06.2017)
|
Mitglied im Aufsichtsrat:
Mitglied im Verwaltungsrat (zu 100 % Tochtergesellschaft der Wilh. Werhahn KG):
Mitglied im Vorstand (zu 100 % Tochtergesellschaft der Wilh. Werhahn KG):
- |
Werhahn Industrieholding AG
|
Peter Feldmann, Frankfurt am Main Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1958 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main |
Wohnort: |
Frankfurt am Main |
Ausbildung:
1979 - 1980 |
Auslandsaufenthalt in Israel - verbunden mit einer Ausbildung zum Gärtner |
1981 - 1986 |
Studium der Politologie an der Philipps-Universität, Marburg, mit Diplomabschluss |
2009 |
Abschluss der Ausbildung zum Sozialbetriebswirt |
Beruflicher Werdegang:
Bis 1988 |
Dozent am Verwaltungsseminar für Politik, Geschichte und Verfassungskunde |
1988 - 1990 |
Landesgeschäftsführer der SPD-Jugendorganisation 'Die Falken' |
1990 - 1996 |
Leiter des Ausbildungs- und Jugendzentrums Bonames/Bügel |
1996 - 2008 |
Grundsatzreferent des Paritätischen Wohlfahrtsverbands |
2008 - 2012 |
Zentrumsleiter des Altenhilfezentrums 'Kurt-Steinbrecher-Haus' |
Politische Laufbahn:
Seit 1990 |
Sprecher für Jugend und Soziales der SPD-Fraktion |
1993 |
Mitglied des Fraktionsvorstands |
1989 - 2012 |
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main (während der Zugehörigkeit zum Stadtparlament Wahrnehmung verschiedener
Funktionen)
|
Ab 2012 |
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
- |
ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH
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- |
Messe Frankfurt GmbH
|
- |
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
|
- |
KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft mbH
|
Mitglied im Aufsichtsrat und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH (Vorsitzender)
|
- |
Dom Römer GmbH (Vorsitzender)
|
- |
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (Vorsitzender)
|
- |
Gas Union GmbH
|
- |
Nassauische Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (stv. Vorsitzender)
|
- |
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Vorsitzender)
|
- |
Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH (Vorsitzender)
|
- |
Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (Vorsitzender)
|
- |
Landesbank Hessen Thüringen (Helaba) (stv. Mitglied)
|
Mitglied im Beirat:
Peter Gerber, Butzbach, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa Cargo AG
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1964 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG |
Wohnort: |
Butzbach |
Ausbildung:
1983 - 1992 |
Studium der Rechtswissenschaften (1. und 2. Staatsexamen) sowie der Betriebswirtschaft in Gießen und Hagen |
Beruflicher Werdegang:
1993 - 1997 |
Verschiedene Stationen im Personalbereich sowie innerhalb der Rechtsabteilung, Deutsche Lufthansa AG |
1997 - 2001 |
Hauptabteilungsleiter Konzernverrechnung, Gebühren und Entgelte, Deutsche Lufthansa AG |
2001 - 2004 |
Verantwortlicher Projektleiter für das konzernübergreifende Ergebnissicherungsprogramm 'D-Check', Deutsche Lufthansa AG |
2003 - 2004 |
zusätzlich Leiter Konzernstrategie, Deutsche Lufthansa AG |
2004 - 2009 |
Bereichsleiter Tarifpolitik und soziale Sicherung des Lufthansa Konzerns, Lufthansa-Verantwortlicher für die Initiative 'Luftverkehr
für Deutschland'
|
2009 - 2012 |
Mitglied des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (Ressort Finanzen, Personal) |
2012 - 2014 |
Mitglied des Passagevorstands der Lufthansa Passage Airlines (Ressort Personal, IT und Services) |
Seit 01.05.2014 |
Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat:
- |
Albatros Versicherungsdienste GmbH
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Mitglied im Vorstand:
- |
Bundesvereinigung Logistik e.V.
|
- |
Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF)
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Mitglied im Präsidium:
- |
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL)
|
- |
Chair of IATA Cargo Committee (CC) (ab 19.09.2017)
|
Dr. Margarete Haase, Ebersberg, Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018)
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1953 |
Nationalität: |
Österreichisch |
Beruf: |
Mitglied des Vorstands der Deutz AG (bis 30.04.2018) |
Wohnort: |
Ebersberg |
Ausbildung:
1973 - 1979 |
Studium zur Diplom-Kauffrau an der Wirtschaftsuniversität Wien |
1982 - 1984 |
Dissertation 'Entstehungsursachen des japanischen Management-Systems' |
1998 - 1999 |
Harvard Business School (Executive Education Program) in Boston |
Beruflicher Werdegang:
1979 |
Kapitalbeteiligungs AG, Wien, Analyst, Unternehmensbewertungen |
1983 |
RZB-Leasing GmbH, Wien, Abteilungsleiterin, Leasing-/steuerliche Sondertransaktionen |
1986 |
CIS Information Systems/Comdisco, Genf, Regionalleiterin, Vertrieb, Refinanzierung |
1987 - 1990 |
Daimler Benz AG, Stuttgart, Leiterin Controlling Leasinggesellschaften, Leiterin Beteiligungen Nord- und Südamerika |
1995 - 2000 |
Daimler Benz AG, München, Amsterdam, Dublin Bereichsleiterin Absatzfinanzierung Deutsche Aerospace AG, Geschäftsführung Fokker Flugzeugleasing/Absatzfinanzierunggesellschaft
für Airbus
|
2000 - 2002 |
DaimlerChrysler AG Stuttgart, Bereichsleiterin Konzernfinanzplanung und -steuerung |
2002 - 2006 |
DaimlerChrysler AG, Berlin Kaufmännische Leiterin Motorenwerk Berlin
|
2006 - 2007 |
DaimlerChrysler AG, Stuttgart, Director Corporate Audit Europa |
2007 - 2009 |
Daimler Financial Services AG, Berlin, Mitglied des Vorstands |
Seit 04/2009 |
Mitglied des Vorstands Deutz AG, Köln |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat:
- |
ZF Friedrichshafen AG
|
- |
ING Groep N.V. und ING Bank N.V. Amsterdam (Wahl 2017, Beginn der Mandatsausübung 2018)
|
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
- |
Deutz (Dalian) Engine Co. Ltd.
|
- |
Deutz Engines (Shandong) Co. Ltd. (Vorsitzende)
|
Frank-Peter Kaufmann, Dietzenbach, Mitglied des Hessischen Landtags
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1948 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Diplom-Physiker |
Wohnort: |
Dietzenbach |
Ausbildung:
1966 - 1970 |
Abitur, anschließend Studium der Physik an der Goethe-Universität mit Diplom |
Beruflicher Werdegang:
1970 - 1972 |
Wissenschaftliche Arbeit in der theoretischen Physik |
1972 - 1983 |
Arbeit an der Hochschulverwaltung, zuletzt als Leiter der Planungsabteilung der Goethe-Universität |
1984 - 1989 |
Erster Stadtrat, zuständig für Finanzen, Soziales und die Stadtwerke in Dietzenbach (Landkreis Offenbach) |
1989 - 1993 |
Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Offenbach als Dezernent für Jugend, Soziales, Umwelt, Verkehr und Gesundheit |
05.04.1995 |
Erstmaliger Einzug in den Hessischen Landtag |
1998 - 2008 |
Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und langjähriges Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
des Hessischen Landtags sowie im Unterausschuss für Finanzcontrolling
|
2009 - 2016 |
Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling des Hessischen Landtags |
Seit 2008 |
Vorsitzender der GRÜNEN-Fraktion in der Regionalversammlung |
Seit 2011 |
Ehrenamtlicher Beigeordneter im Regionalverband FrankfurtRheinMain |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat:
- |
Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH Eltville
|
Lothar Klemm, Neuberg, Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1949 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Hessischer Staatsminister a.D., Rechtsanwalt |
Wohnort: |
Neuberg |
Ausbildung:
1968 |
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit Abschluss des ersten und
zweiten juristischen Staatsexamens
|
Beruflicher Werdegang:
1978 |
Niedergelassener Rechtsanwalt und Notar |
Politische Laufbahn:
1994 - 1995 |
Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten |
1995 - 1999 |
Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Vorsitzender des Vorstands:
- |
Förderverein für integrierte Verkehrssysteme (Darmstadt)
|
Non Executive Director European Electrical Bus Company (Frankfurt) (ab 01.01.2016)
Michael Odenwald, Kleinmachnow, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1958 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Wohnort: |
Kleinmachnow |
Ausbildung:
1979 - 1983 |
Studium der Theologie, Universität Heidelberg |
1983 - 1988 |
Studium der Rechtswissenschaften, Universität Heidelberg, Abschluss: Erstes juristisches Staatsexamen (Prädikat) |
1991 |
Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer |
1989 - 1992 |
Referendariat am Landgericht Heidelberg, Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen (Prädikat) |
Beruflicher Werdegang:
1992 - 2002 |
Verschiedene Funktionen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen |
2002 - 2009 |
Referent in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion |
2009 - 2010 |
Leiter der Unterabteilung 'Personal, Haushalt, Bundesbeteiligungen, Rechtsangelegenheiten' im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
|
2010 - 2012 |
Leiter der Zentralabteilung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Seit 2012 |
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (bis 2013: Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung)
|
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat:
- |
Deutsche Bahn AG (DB AG)
|
Karlheinz Weimar, Bad Camberg, Hessischer Minister der Finanzen a. D., Rechtsanwalt und Notar
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: |
1950 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Hessischer Finanzminister a.D., Rechtsanwalt und Notar |
Wohnort: |
Bad Camberg |
Ausbildung:
1968 - 1977 |
Wehrdienst Studium der Rechtwissenschaft und Referendariat, Abschluss: Zweites juristisches Staatsexamen
|
Beruflicher Werdegang:
1978 - 1987 |
Rechtsanwalt |
1991 - 1999 |
Selbstständiger Rechtsanwalt und Notar |
Seit 2010 |
Selbstständiger Rechtsanwalt und Notar |
Politische Laufbahn:
Seit 1978 |
Mitglied des Hessischen Landtags |
1987 - 1991 |
Hessischer Umweltminister |
1988 - 2000 |
Kreisvorsitzender der CDU Limburg-Weilburg |
1991 - 1999 |
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, finanzpolitischer Sprecher |
1999 - 2010 |
Hessischer Minister der Finanzen |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied im Hochschulrat:
- |
Universität Frankfurt am Main
|
Mitglied im Kuratorium:
- |
Institute for Law and Finance
|
Mitglied im Verwaltungsrat:
- |
Krankenhausgesellschaft St. Vinzenz mbH Limburg
|
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, Bremen, Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1969 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruf: |
Professor of Global Productions Logistics, Mitglied der Geschäftsführung der SMS group GmbH
|
Wohnort: |
Bremen, Düsseldorf (Nebenwohnung) |
Ausbildung:
1988 - 2001 |
Studium (Studiengang Maschinenbau, Fachrichtung Produktionstechnik) mit Diplom und Promotion an der Leibniz Universität Hannover,
inkl. in- und ausländischer Praktika bzw. Semester
|
Beruflicher Werdegang:
1996 - 2001 |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Leibniz Universität Hannover |
2001 - 2007 |
Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bremen und Abteilungsleiterin Bremer Institut für Produktion und Logistik |
2008 - 2009 |
Associate Professor of Global Production Logistics, Jacobs University Bremen gGmbH |
Seit 2009 |
Full Professor of Global Production Logistics, Jacobs University Bremen gGmbH |
10/2012 - 11/2013 |
Provost und Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen gGmbH |
11/2013 - 01/2018 |
President & Geschäftsführerin, Jacobs University Bremen gGmbH |
01/2018 |
SMS group GmbH, Electrics/Automation sowie Digital Solutions |
Seit 04/2018 |
Mitglied der Geschäftsführung SMS group GmbH |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden bzw. vergleichbaren Kontrollgremien:
Mitglied im Aufsichtsrat:
Mitglied im Vorstand:
- |
Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V.
|
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo
AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutsche Lufthansa AG. Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend
die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo AG als Teil der
Lufthansa-Gruppe dargestellt.
Die Lufthansa Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl mit
der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen
mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen
sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG
tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation
und Ground Handling sowie Retail & Real Estate generiert. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes
Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt
hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber
für die Lufthansa-Gruppe.
|
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.hauptversammlung.fraport.de
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse
können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden
verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.468.704 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien
gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.468.704. Von den 92.468.704 Stückaktien werden zum
Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange
sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser
Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Telefax: +49 69 12012-86045
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 8. Mai 2018 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24.00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt,
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien
nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen
weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse:
Fraport AG c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10 80637 München oder per Telefax an +49 89 21027 289
übermittelt werden.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an
[email protected]
zu übersenden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft
auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis Freitag, 25. Mai 2018 (Tag des Posteingangs),
zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis
(z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt und kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1), 60547 Frankfurt am Main, per Fax (+49 69
690-25201) oder per E-Mail ([email protected]) angefordert werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de
heruntergeladen werden.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über ein Internet-gestütztes Vollmachtssystem
der Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum Internet-gestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre im Internet unter
www.hauptversammlung.fraport.de.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung,
auf der sich ein Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und zur Erteilung von Weisungen verwendet
werden kann. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei
der Depotbank eingehen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren elektronisch über das Internet-gestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft erteilt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in
der Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
sind auch im Internet unter
www.hauptversammlung.fraport.de
einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen
(dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 28. April 2018 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu
verwenden:
Vorstand der Fraport AG z. Hd. HV-Projektbüro (VV1) 60547 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse
www.hauptversammlung.fraport.de
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
Fraport AG HV-Projektbüro (VV1) 60547 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 690-25201 E-Mail: [email protected]
Bis spätestens zum Ablauf des 14. Mai 2018 (24.00 Uhr) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs
und - bei Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de.
Frankfurt am Main, im April 2018
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Fraport AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, ggfls. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Fraport AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Fraport AG, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der
Fraport AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fraport AG.
Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Fraport AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
[email protected]
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Fraport AG HV-Projektbüro (VV1) 60547 Frankfurt am Main Telefax: +49-69-690-25201
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
[email protected]
Da ab dem 25. Mai 2018 europaweit neue Regelungen zum Datenschutz gelten, finden Sie ausführlichere Datenschutzhinweise spätestens
ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de.
Frankfurt am Main, im April 2018
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
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