Lukoil, Rosneft, Tatneft: Totalverlust vermeiden – Jetzt handeln und ADR bis 01.10.2024 in Aktien umtauschen
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Pressemitteilung der WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Lukoil, Rosneft, Tatneft: Totalverlust vermeiden – Jetzt handeln und ADR bis 01.10.2024 in Aktien umtauschen Stuttgart, 20.08.2024 Für Investoren, die in russische Unternehmen wie Lukoil, Rosneft und Tatneft investiert haben, besteht jetzt die große Chance, potenzielle Totalverluste zu vermeiden. Bis zum 01.10.2024 können American Depositary Receipts (ADRs) russicher Emittenten in Aktien umgetauscht werden. Diese Gelegenheit ergibt sich aus der neuen Lizenz des OFAC (Office of Foreign Assets Control) und den jüngsten Maßnahmen der Europäischen Union, die den Umtausch von ADRs ermöglichen. Neue Lizenz und europäische Unterstützung erleichtern den Umtausch Seit der Eskalation des Krieges zwischen Russland und der Ukraine im Frühjahr 2022 sind ADRs von russischen Unternehmen für westliche Investoren aufgrund von Sanktionen weitgehend eingefroren. Doch die im August 2024 erteilte OFAC-Lizenz sowie das elfte Sanktionspaket der EU haben neue Wege für den Umtausch eröffnet. Europäische Lagerstellen wie Clearstream und Euroclear unterstützen diesen Prozess, wodurch der Umtausch von ADRs in Aktien nun wieder möglich ist. Schnelles Handeln ist gefragt Investoren sollten umgehend handeln, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Banken und Broker informieren aktuell ihre Kunden und fordern sie auf, ihre ADRs bis spätestens Ende September 2024 zu stornieren, um die Originalaktien gutgeschrieben zu bekommen. Die Frist für die Einreichung vollständiger Umtauschaufträge bei DR-Agenten wie Deutsche Bank, Citibank und JP Morgan endet am 01.10.2024. Für den erfolgreichen Umtausch benötigen Investoren u.a. ein Depot mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer NSD (National Settlement Depository). „Dies ist möglicherweise die letzte Gelegenheit für Investoren, ihre ADRs in russische Aktien umzutauschen. Es ist entscheidend, jetzt alle notwendigen Schritte zu unternehmen“, erklärt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei WEISSWERT. Dividendenansprüche nach Umtausch Investoren, die ihre ADRs erfolgreich in Aktien umwandeln, können zudem bislang nicht ausgezahlte Dividenden von den russischen Emittenten nachfordern. Hierzu ist die Stellung eines Antrags erforderlich. Für Investoren aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“ ist ein spezielles Rubelkonto des Typs „C“ notwendig. Zukünftige Dividenden werden automatisch dem Konto gutgeschrieben, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist. WEISSWERT unterstützt Investoren Die Kanzlei WEISSWERT begleitet Investoren seit Beginn der ADR-Problematik und bietet umfassende Unterstützung bei der Umwandlung von ADRs in russische Aktien, der Gutschrift von Dividenden und vertritt die Interessen von Anlegern auch gegenüber Banken und Brokern, der EU-Kommission und weiteren zuständigen Stellen. Weitere Informationen sind auf unserer Webseite erhältlich, und Anleger können kostenfrei weitere Informationen anfordern: www.weisswert.de. „Während die Situation für viele Anleger erfreulich ist, gibt es noch offene Fragen zu ADRs wie Gazprom, Nornickel und Gazprom Neft. Wir hoffen auf baldige Lösungen, zumal auch auf russischer Seite Konvertierungsoptionen in der Diskussion sind. Zurzeit aber bestehen zu diesen ADR derzeit keine Umwandlungsmöglichkeiten“, fügt Maximilian Weiss hinzu. Liste der ADR, die bis zum 01.10.2024 in Aktien umgetauscht werden können:
Kontakt: WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwalt Maximilian Weiss, LL.M. (Northwestern) Feuerbacher Weg 51 | 70192 Stuttgart | Germany Tel.: + 49 711 340383 00 Fax: +49 711 340383 01 Mail: [email protected] Web: www.weisswert.de
Emittent/Herausgeber: WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Finanzen
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