EQS-News: Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand

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EQS-News: e.Anleihe GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand

14.01.2025 / 15:45 CET/CEST
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Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen:

Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 sowie 2019/2029 informiert über Austausch mit Ekosem-Agrar AG zum aktuellen Stand der Umsetzung der Anleiherestrukturierung

Stuttgart, 14. Januar 2025 – Die e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der von der Ekosem-Agrar AG (die „Emittentin“) begebenen Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5, die „ESA-Anleihe 2012/2027“) und 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08, die „ESA-Anleihe 2019/2029“, und zusammen mit der ESA-Anleihe 2012/2027 die „ESA-Anleihen“) informiert zum Stand der Umsetzung der von den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 beschlossenen Ablösung der Schuldverschreibungen gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 300,00 je Schuldverschreibung.

Die Emittentin hat mit Pressemitteilung vom 23. Dezember 2024 bekanntgemacht, dass sie ihre Anteile an den russischen Zwischenholdings der Gruppe mittlerweile an die russische Erwerbergesellschaft OOO EkoNiva verkauft habe. Die geplante Ablösung der Anleihegläubiger werde derzeit vorbereitet, der Zahlungsmitteltransfer nach Deutschland könne aber noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund des mit der Veräußerung verbundenen Kontrollwechsels hat die Emittentin am 23. Dezember 2024 nach Maßgabe der Anleihebedingungen der ESA-Anleihe 2012/2027 bzw. der ESA-Anleihe 2019/2029 jeweils eine Kontrollwechselmitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, gemäß derer jeder Anleihegläubiger gemäß Ziffer 11 der jeweiligen Anleihebedingungen berechtigt ist, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Kontrollwechselmitteilung von der Emittentin – nach deren Wahl – die Rückzahlung oder den Ankauf der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen zum vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Put) insgesamt oder teilweise zu verlangen (die „Rückzahlungsoption Put“). Eine wirksame Ausübung der Rückzahlungsoption Put setzt dabei voraus, dass innerhalb des Ausübungszeitraums Anleihegläubiger von Schuldverschreibungen im Nennbetrag von mindestens 51% des Gesamtnennbetrags der betreffenden ESA-Anleihe eine entsprechende Erklärung abgeben.

Der gemeinsame Vertreter steht in laufendem Kontakt mit der Emittentin und hat sich von dieser über die weiteren Schritte zur Ablösung der Anleihegläubiger informieren lassen. Nach Auskunft der Emittentin seien die Abweichungen in der Umsetzung der am 3. bzw. 4. Juni 2024 beschlossenen Anleiherestrukturierung durch zahlreiche Unwägbarkeiten bei der Abwicklung der erforderlichen Geldtransfers von Russland nach Deutschland bedingt gewesen. Die Emittentin gehe auf Grundlage der Vorabstimmungen mit den involvierten Parteien jedoch unverändert davon aus, dass die ausstehenden Geldtransfers zur Umsetzung kommen werden. Die Mittel befänden sich aktuell bereits auf einem Bankkonto der Emittentin im europäischen Ausland, die Ausführung der erforderlichen Umbuchungen nach Deutschland sei aufgrund laufender Prüfungsvorgänge einzelner Beteiligter jedoch noch nicht vollständig gesichert. Nach Einschätzung der Emittentin werde der Verkauf der Schuldverschreibungen und die technische Abbildung in den Clearingsystemen erst nach Ablauf des 30-tägigen Ausübungszeitraums für die Rückzahlungsoption Put vollzogen werden können.

Der gemeinsame Vertreter steht Anleihegläubigern der ESA-Anleihen für etwaige Rückfragen gerne zur Verfügung.


Kontakt für Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH

Tel.: +49 (0) 711 184 2923 - 1

E-Mail: [email protected]



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