Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
Hildesheim
WKN: A1YDBQ ISIN: DE000A1YDBQ4
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 19. August 2021, 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Osterstraße 39 a, 31134 Hildesheim,
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und auf Basis des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 wird die Hauptversammlung als rein virtuelle Versammlung stattfinden.
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, live im Internet in Bild und Ton übertragen.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Punkt 'Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten'.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden
Sie im Punkt 'Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung'.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Consulting Team Holding AG zum 31. Dezember 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 02. Juni 2021
gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen |
eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.361.785,69 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,03 je Aktie auf die 9.045.000 dividendenberechtigten Stückaktien
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EUR
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271.350,00
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Gewinnvortrag |
EUR |
1.090.435,69 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 24. August 2021, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WTR Huskamp Bredel Partnerschaft mbB, Hannover, zum Prüfer des Jahresabschlusses der Consulting
Team Holding AG für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
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Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Consulting Team Holding AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 9.045.000 und
ist eingeteilt in 9.045.000 Stückaktien, von denen jede eine Stimme gewährt.
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter und Vorstand sowie eines Abstimmungsvertreters
der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Osterstraße 39 A, 31134 Hildesheim, statt.
Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen
der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.
Die Hauptversammlung wird für alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton online ab 11:00 Uhr
übertragen. Die individuellen Zugangsdaten werden mit den Abstimmungsunterlagen an die Aktionärinnen und Aktionäre versendet,
die die Zugangskarte zur Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut ordnungsgemäß angefordert haben.
Das Stimmrecht können alle angemeldeten Aktionärinnen und Aktionäre durch schriftliche Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ausüben.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können bis einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen bei der
Gesellschaft per E-Mail an
[email protected]
unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN einreichen.
Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung auf dem gleichen
Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionärinnen
und Aktionäre berechtigt, die über ihr depotführendes Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben und von diesem
mit dem erstellten Nachweis ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet wurden.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des
29. Juli 2021 (00:00 Uhr MESZ)
(Nachweisstichtag (Record Date))
beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des
12. August 2021 (24:00 Uhr MESZ)
unter der folgenden Adresse zugehen:
Consulting Team Holding AG Osterstraße 39 a 31134 Hildesheim Fax: +49 (0) 5121 2899999 E-Mail: [email protected]
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die
Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes
gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 19. August 2021 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung der Consulting Team Holding AG angemeldet haben, das
heißt eine Zugangskarte über ihr depotführendes Institut angefordert haben, bekommen den Abstimmungs- und Vollmachtbogen sowie
die Zugangskarte mit den individuellen Anmeldedaten für die virtuelle Hauptversammlung von der Gesellschaft zugeschickt und
können ihre Stimmen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Für die Stimmrechtsausübung ist die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung bis 12. August 2021, 24:00 Uhr (Eingang bei
der Gesellschaft), erforderlich (siehe unter 'Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte'). Der Abstimmungsbogen muss
bis 18. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) bei der Consulting Team Holding AG unter der oben angegebenen Adresse per Post, Fax oder
E-Mail zugegangen sein.
Die Änderung der Stimmabgabe ist bis zum Schluss der Abstimmung in der Hauptversammlung über die in den Abstimmungsunterlagen
mitgeteilte E-Mail-Adresse unter Angabe der in den Abstimmungsunterlagen mitgeteilten individuellen PIN möglich.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht nach § 17 Abs. 3 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben
lassen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese werden das Stimmrecht nur nach Maßgabe
der erteilten Weisungen ausüben.
Auch bei Vollmachterteilung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen durch die Aktionärinnen
und Aktionäre.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft als auch die Weisungen
bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft bis
18. August 2021, 24:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft), per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben angegebene
Adresse übermittelt werden.
Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 452.250 Stückaktien)
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 25. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ) unter der
oben genannten Adresse zugehen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter
https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung und Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden. Diese sind, bei Gegenanträgen
mit einer Begründung, ausschließlich an die angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten und müssen spätestens
14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis zum Ablauf des 04. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) eingegangen sein. Andernfalls werden
Sie den anderen Aktionären nicht zu zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Über Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich gemacht werden müssen, werden Sie auf der Homepage
der Gesellschaft
https://ct-holding.de/investor-relations/#Hauptversammlungen
informiert. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Während der Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet als datenschutzrechtlich Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienzahl, Nummer der Zugangskarte; ggf. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten; weitere personenbezogenen
Daten, wenn diese uns mitgeteilt werden), um Ihre Teilnahme als Aktionär und/oder Bevollmächtigter an der Hauptversammlung
sowie die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung abzuwickeln, um mit Ihnen zu kommunizieren, um
aktienrechtliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden,
werden sie von dem depotführenden Institut im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.
Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Aktien-,
Handels-, Steuer- und Aufsichtsrecht. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs.
1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchführung sowie dem geordneten Ablauf der Hauptversammlung
und/oder an der effektiven Bearbeitung ggf. an uns gerichteter Anfragen. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald
eine weitere Speicherung unter Beachtung gesetzlicher Nachweis- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach aktienrechtlichen
Vorschriften im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beträgt dies bis zu 3 Jahre) nicht mehr erforderlich ist.
Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft. Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, wie beispielsweise
Aktionäre, welche Einsicht in das Teilnehmerverzeichnis verlangen.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch
einlegen.
Hildesheim, im Juli 2021
Consulting Team Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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