GRENKE AG
Baden-Baden
Wertpapier Kennnummer A161N3 ISIN DE000A161N30
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 11.00 Uhr, im Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10,
76530 Baden-Baden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts
des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr
2016
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://www.grenke.de/investor veröffentlicht und können dort eingesehen
werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 34.637.384,17
wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn |
EUR |
34.637.384,17 |
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie |
EUR |
25.849.309,50 |
Gewinnvortrag |
EUR |
8.788.074,67 |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2017, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt
auch die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach §§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz
für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2017 vor, soweit diese erfolgt.
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6. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)
und die damit verbundenen Änderungen von § 4 der Satzung
Der Börsenkurs der GRENKE-Aktie hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Um die Aktie insbesondere für Privat-
und Kleinanleger noch interessanter zu machen und das Handelsvolumen der GRENKE-Aktie zu erhöhen, soll das Grundkapital der
Gesellschaft - nach dessen Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln - im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und damit die Anzahl der Aktien
verdreifacht werden (Aktiensplit).
Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung EUR 18.880.774,47 und ist eingeteilt in 14.771.034
auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von (gerundet) EUR 1,2782 je Stückaktie. Vor
dem Hintergrund, dass der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3
Aktiengesetz EUR 1,00 nicht unterschreiten darf, und um rechnerische Schwierigkeiten insbesondere bei künftigen Kapitalveränderungen
zu vermeiden, soll das Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne
Ausgabe neuer Aktien um EUR 25.432.327,53 auf EUR 44.313.102,00 erhöht werden, wodurch sich der anteilige Betrag einer jeden
Stückaktie am Grundkapital auf EUR 3,00 erhöht. Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital
in 44.313.102 Stückaktien dergestalt neu eingeteilt werden, dass jede bestehende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 3,00 in drei neue Stückaktien geteilt wird und so auf jede Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 entfällt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.880.774,47 wird aus Gesellschaftsmitteln um EUR 25.432.327,53 auf EUR
44.313.102,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 25.432.327,53 der in der Bilanz der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien.
Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum
31. Dezember 2016 zu Grunde gelegt, die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist.
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 44.313.102,00 (in Worten: Euro vierundvierzig Millionen dreihundertdreizehntausend
einhundertundzwei, null Cent).'
b) Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)
Vorbehaltlich der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes in das Handelsregister
wird das so erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 44.313.102,00 neu eingeteilt in 44.313.102 auf den Namen
lautende Stückaktien (Aktiensplit im Verhältnis 1:3). Damit entfällt auf jede Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00.
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 44.313.102 Stückaktien.'
Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 2 der Satzung unberührt.
c) Handelsregisteranmeldung
Der Vorstand wird angewiesen, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes
nur vorbehaltlich der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes zur Eintragung
im Handelsregister anzumelden. Im Übrigen wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten
der Neueinteilung des Grundkapitals, einschließlich der Börsenzulassung der Aktien, festzusetzen.
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7. |
Anpassung der variablen Aufsichtsratsvergütung auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung
Nach § 10 Abs. 3 der Satzung wird den Aufsichtsratsmitgliedern derzeit neben der festen Vergütung eine variable Vergütung
gewährt, wenn an die Aktionäre eine höhere Dividende als EUR 0,70 je Aktie ausgeschüttet wird. Die Vergütung erhöht sich in
diesem Fall um den Prozentsatz, um den die Dividende je Aktie den Betrag von EUR 0,70 übersteigt. Der variable Vergütungsbestandteil
beträgt dabei maximal 100 % der festen Vergütung eines Aufsichtsratsmitgliedes.
Auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die damit einhergehende Verdreifachung der Aktienzahl ist die in der Satzung
geregelte, an die Dividende pro Aktie anknüpfende variable Vergütungskomponente an die erhöhte Aktienzahl anzupassen, so dass
die variable Aufsichtsratsvergütung im Ergebnis unverändert bleibt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 10 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Den Aufsichtsratsmitgliedern wird ferner eine variable Vergütung gewährt, wenn an die Aktionäre eine höhere Dividende als
EUR 0,25 je Aktie ausgeschüttet wird. Die Vergütung erhöht sich in diesem Fall um den Prozentsatz, um den die Dividende je
Aktie den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Der variable Vergütungsbestandteil beträgt maximal 100 % der festen Vergütung eines
Aufsichtsratsmitgliedes nach vorstehenden Absätzen 1 und 2.'
Um sicherzustellen, dass die vorstehende Satzungsänderung nicht wirksam wird, ohne dass zuvor die Neueinteilung des Grundkapitals
(Aktiensplit) erfolgt ist, wird der Vorstand angewiesen, die mit diesem Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Satzungsänderung
erst nach Eintragung des Aktiensplits im Handelsregister zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
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8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der Europa Leasing GmbH
Die GRENKE AG, Baden-Baden, und die Europa Leasing GmbH mit Sitz in Kieselbronn (nachfolgend: 'das Unternehmen'), deren alleinige
Gesellschafterin die GRENKE AG ist, haben am 10. März 2017 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Dieser Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt:
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Das Unternehmen ist verpflichtet, während der Vertragsdauer - vorbehaltlich der Bildung von anderen Gewinnrücklagen - seinen
gesamten Gewinn unter Beachtung der jeweils gültigen Fassung des § 301 AktG an die GRENKE AG abzuführen.
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Das Unternehmen kann mit Zustimmung der GRENKE AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB)
einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet
ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB können auf Verlangen der GRENKE
AG entsprechend der jeweils gültigen Fassung des § 301 Satz 2 AktG den anderen Gewinnrücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt
werden.
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Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen sowie von Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages
gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Entnahmen aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB sind von der Gewinnabführung
generell ausgeschlossen.
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Die GRENKE AG ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag des Unternehmens gemäß
§ 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen
Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Auch im Übrigen finden
die Regelungen des § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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Mangels außenstehender Gesellschafter des Unternehmens hat die GRENKE AG weder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) noch Abfindungen
(§ 305 AktG) zu gewähren.
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Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister des Unternehmens wirksam. Er kommt erstmals für das am 1. Januar
2018 beginnende Wirtschaftsjahr zur Anwendung.
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Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er hat eine Mindestlaufzeit von fünf (Zeit)Jahren. Er ist daher für jede
der Vertragsparteien erstmals zum 31. Dezember 2022 kündbar und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt wird. Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist unter anderem dann gegeben, wenn die GRENKE AG
nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte an dem Unternehmen hält.
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Die Gesellschafterversammlung der Europa Leasing GmbH hat dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bereits in notarieller
Form zugestimmt.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der GRENKE AG und der Europa
Leasing GmbH zuzustimmen.
Die folgenden Unterlagen liegen von der Bekanntmachung dieser Einberufung an in den Geschäftsräumen der GRENKE AG, Neuer Markt
2, 76532 Baden-Baden, und in den Räumen der Europa Leasing GmbH, Ludwig-Wolf-Straße 2-4, 75249 Kieselbronn, sowie während
der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus und können vom Zeitpunkt der Einberufung an auch im Internet unter http://www.grenke.de/investor
eingesehen werden:
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der Gewinnabführungsvertrag zwischen der GRENKE AG und der Europa Leasing GmbH,
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GRENKE AG für die Geschäftsjahre 2016, 2015 und 2014, die Jahresabschlüsse und Lageberichte
der Europa Leasing GmbH für die Geschäftsjahre 2016, 2015, 2014 und 2013 sowie
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der gemeinsame Bericht des Vorstandes der GRENKE AG und der Geschäftsführung der Europa Leasing GmbH nach § 293a AktG.
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Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der GRENKE AG nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen
sind und sich bei der Gesellschaft rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 04.
Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter nachfolgend genannter Adresse
zugehen:
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GRENKE AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: [email protected].
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen
werden jedoch nach dem 04. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), bis zum 11. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen (Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem
Stand nach der letzten Umschreibung am 04. Mai 2017. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record
Date) ist somit der 04. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ).
Der Bestandsstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung und hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien. Die Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien weiter frei verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben
lassen. Auch dann ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der
Eintrittskarte übersandt. Die Vollmachts- und Weisungsvordrucke können auch bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen
Postanschrift, per Fax (Telefax-Nummer: +49 7221 / 5007-4218) oder per E-Mail ([email protected]) angefordert oder
im Internet unter http://www.grenke.de/investor heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der
Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: [email protected].
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 Aktiengesetz gleichgestellten
Personen und Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich
erteilter Weisungen ausüben. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen
Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Vollmachten mit den Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens 09. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), bei der GRENKE AG unter folgender Adresse eingehen:
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GRENKE AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: [email protected].
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Später eingehende Vollmachten können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Vollmachtsverfahren erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende
Informationen finden sich auch im Internet unter http://www.grenke.de/investor.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der GRENKE AG zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens bis 10. April 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse:
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Vorstand der GRENKE AG c/o Investor Relations Neuer Markt 2 76532 Baden-Baden.
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Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden,
unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetseite http://www.grenke.de/investor veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz und sonstige Anfragen von Aktionären
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir einschließlich des Namens des Aktionärs
ausschließlich an
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GRENKE AG Investor Relations Neuer Markt 2 76532 Baden-Baden Telefax: +49 7221 / 5007-4218
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oder per E-Mail an
zu richten.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie
zugänglich zu machender Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.grenke.de/investor
veröffentlichen, sofern uns diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 26. April 2017,
24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu erteilen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
sind unter der Internetadresse http://www.grenke.de/investor abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz teilen wir mit: Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich die Gesamtzahl der Aktien der GRENKE AG auf insgesamt 14.771.034 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 14.771.034 Stück.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Aktionäre, die keine Gelegenheit zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung haben, sowie die interessierte Öffentlichkeit,
können die Rede des Vorstandes und die sich daran anschließende Generaldebatte im Internet unter http://www.grenke.de/investor
verfolgen. Dort können im Anschluss an die Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung nach § 124a Aktiengesetz
Die nach § 124a Aktiengesetz gesetzlich geforderten Angaben, Erläuterungen und Informationen zur diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung sind über folgende Internetseite der GRENKE AG zugänglich:
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http://www.grenke.de/investor
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Baden-Baden, im März 2017
GRENKE AG
Der Vorstand
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