BASLER KANTONALBANK [CBOE]
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Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest

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Basler Kantonalbank / Schlagwort(e): Sonstiges
Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest

16.10.2024 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2025 bis 2028 beträgt jährlich 15,2 Mio. CHF. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt festgelegt.

Der Kanton Basel-Stadt haftet für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank (BKB). Das bedeutet, dass der Kanton bei einem allfälligen Konkurs der Bank für die noch offenen Schulden aufkommen würde. Diese Staatsgarantie ist im Gesetz über die Basler Kantonalbank festgehalten.

Für diese Absicherung bezahlt die BKB dem Kanton Basel-Stadt jährlich einen Betrag. Dieser soll einerseits das Risiko des Kantons aufgrund der Staatsgarantie und andererseits den Kostenvorteil der BKB berücksichtigen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Beispielsweise kann sich die BKB aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren.

Die Höhe dieser Abgeltung wird mit dem sogenannten «Kostenvorteilsmodell» ermittelt. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die BKB für die Jahre 2025 bis 2028 auf jährlich 15,2 Mio. CHF festgelegt. Gegenüber der Periode 2021 bis 2024 steigt die jährliche Abgeltung der BKB aufgrund der gewachsenen Bilanzsumme damit um 5,0 Mio. CHF.


Für weitere Auskünfte
Katrin Gröflin
Basler Kantonalbank, CEO Office
Telefon 061 266 20 91
[email protected]



Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Basler Kantonalbank
Aeschenvorstadt 41
4051 Basel
Schweiz
Telefon: 061 266 27 89
E-Mail: [email protected]
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Valorennummer: 923646
Börsen: SIX Swiss Exchange
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2009135  16.10.2024 CET/CEST

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