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EQS-News: La Française: Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der Qualität?
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EQS-News: La Française Group
/ Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/Marktbericht
Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der Qualität? Von Yingwei Lin, ESG Analyst, Crédit Mutuel Asset Management Crédit Mutuel Asset Management ist eine Asset-Management-Gesellschaft der La Française Gruppe, der Holdinggesellschaft des Asset-Management-Geschäftsbereichs der Crédit Mutuel Alliance Fédérale. Um die ESG-Praktiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von Unternehmen zu verbessern und deren Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit zu erhöhen, hat die Europäische Union (EU) zahlreiche Regularien eingeführt. Diese Maßnahmen dienen zwar einer besseren Nachhaltigkeitsberichterstattung, haben aber auch die Anforderungen an die Berichterstattung erheblich ausgeweitet und den Prozess komplexer gemacht. Um diese Herausforderung zu bewältigen und die bürokratische Komplexität für Unternehmen zu verringern, hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im November 2024 die Omnibus-Richtlinie vorgeschlagen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, 2022, die die nichtfinanziellen Berichtspflichten für Unternehmen verschärft), die EU-Taxonomie-Verordnung (2020, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten klassifiziert) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D, 2024, die eine Sorgfaltspflicht zur Identifizierung und Behandlung negativer Auswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette vorschreibt) zu konsolidieren und zu vereinfachen. Die Bemühungen um eine Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen sind zwar zu begrüßen, doch wirft die vorgeschlagene Omnibus-Richtlinie eine entscheidende Frage auf: Könnte sie die bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielten Fortschritte untergraben? Ist es angesichts der Komplexität dieser drei Verordnungen (CSRD, CS3D, EU-Taxonomie) und des breiteren politischen Kontextes innerhalb der EU realistisch, dass eine Omnibus-Richtlinie ihre Ziele erreicht? Herausforderungen bei der Umsetzung des Omnibus-Pakets Obwohl gut gemeint, scheint die Konsolidierung dieser drei Rahmenwerke zur Erreichung eines Konsenses angesichts der gegensätzlichen Ansätze und Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten eine große Aufgabe. So war die CSRD bereits während ihrer Entwicklung und Umsetzung mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Ab Ende 2024, also nur wenige Monate vor der Veröffentlichung der ersten CSRD-konformen Berichte, drängen einige europäische Regulierungsbehörden weiterhin auf eine Aufweichung des CSRD-Rahmens. Ursula von der Leyen hat die Herausforderungen der Überregulierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hervorgehoben, während andere führende Politiker, wie der ehemalige französische Premierminister Michel Barnier, ein „Moratorium“ vorgeschlagen haben, um die Umsetzung der CSRD in Frankreich zu verzögern. In ähnlicher Weise hat der ehemalige deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Überarbeitung des CSRD-Textes gefordert. Ein Konsens über die CSRD muss noch erreicht werden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass ein Omnibus-Paket, das diese drei Verordnungen umfasst, kurzfristig fertiggestellt wird. Laut Forbes wird die EU-Kommission dieses Thema voraussichtlich im Februar 2025 erörtern. Während die Omnibus-Richtlinie darauf abzielt, Aufwand und Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu verringern, geht die CS3D über die reine Berichterstattung und Offenlegung hinaus. Die CS3D verlangt von Unternehmen auch die Einführung zuverlässiger Verfahren zur Ermittlung und Behandlung von Menschenrechts- und Umweltproblemen. Daher muss der Anwendungsbereich der Omnibus-Richtlinie klar definiert werden. Es bieten sich grundsätzlich zwei Alternativen an. Als übergreifende Verordnung könnte der Geltungsbereich des Omnibus-Pakets den aller drei Verordnungen (CSRD, EU-Taxonomie und CSRD) umfassen, was die Berichtslast der Unternehmen keineswegs verringern würde. Alternativ könnte es einfach die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Offenlegung widerspiegeln, die allen drei Verordnungen entsprechen. Dies würde eine übermäßige Vereinfachung auf Kosten von qualitativ hochwertigeren ESG-Praktiken und Berichtsstandards bedeuten. Darüber hinaus sind diese Verordnungen weiterhin Gegenstand möglicher Änderungen auf Basis des Feedbacks der Stakeholder. Daher ist es eine große Herausforderung, sie in einem einzigen Rahmenwerk zu konsolidieren. Vereinfachung oder Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Angesichts der negativen Stimmung, geschürt durch Nachhaltigkeitsregularien, die die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität beeinträchtigen, wächst die Sorge, dass das Omnibus-Paket regressiv sein könnte. Die CSRD, die EU-Taxonomie und die CS3D - die jeweils zur Vervollständigung des Nachhaltigkeitsrahmens mit unterschiedlichen Zielen und Geltungsbereichen gedacht sind - könnten auf ein „weiteres“ Regelwerk reduziert werden. Diese Verschiebung könnte kontraproduktiv sein und die Unternehmen auf Kosten der Nachhaltigkeitsziele entlasten. So wurde beispielsweise die endgültige Fassung des ersten Satzes Europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS, Standards der CSRD) bereits verwässert, d. h. weniger Datenpunkte und ein engerer Fokus auf Wesentlichkeit im Vergleich zu den früheren Entwürfen. Weitere Vereinfachungen, insbesondere hinsichtlich zentraler CSRD-Konzepte, wären möglicherweise kontraproduktiv und würden die Bemühungen um eine solide Nachhaltigkeitsberichterstattung untergraben. Regulatorische Änderungen könnten Frühanwender bestrafen Die vorgeschlagene Omnibus-Richtlinie hat bei Unternehmen erhebliche Unsicherheit ausgelöst und beunruhigende Signale gesendet. Größere Änderungen an den CSRD-Anforderungen bergen die Gefahr, dass Unternehmen, die sich frühzeitig an die Anforderungen halten und erhebliche Ressourcen in die Anpassung ihrer Strategien investiert haben, benachteiligt werden. Unternehmen, die die Einhaltung der Richtlinien hinausgezögert haben, müssen mit weniger Disruption rechnen, da veränderte Regularien proaktive Bemühungen untergraben können. Jahrelang wurden Unternehmen dazu ermutigt, frühzeitig Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen. Doch aufgrund der laufenden Überarbeitungen erscheint dieser Ratschlag nun fast ironisch. Diese Entwicklung erinnert an frühere Beispiele, wie die EU-Verordnung zur Abholzung von Wäldern, bei der Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergriffen haben, benachteiligt wurden. Der Zeitplan für die CSRD-Einführung variiert je nach Unternehmensgröße und beginnt mit großen Firmen. Dieser stufenweise Ansatz schafft eine Lernkurve, die es kleineren Unternehmen ermöglicht, von den Erfahrungen größerer Firmen zu lernen und möglicherweise Kosten zu senken. Außerdem können große Unternehmen ihre Zulieferer während der Umstellung unterstützen und Verbesserungen der ESG-Performance vorantreiben, da die CSRD gegebenenfalls Informationen über die Lieferkette verlangt. Die Unsicherheiten bezüglich der Nachhaltigkeitsregularien haben diese Prozesskette jedoch unterbrochen und die Einflussmöglichkeiten von Frühanwendern auf andere verringert. Diese regulatorische Instabilität ermutigt Unternehmen dazu, die CSRD und die damit zusammenhängenden Rahmenwerke als bloße Compliance-Verpflichtungen und nicht als Chancen für strategische Veränderungen zu betrachten. Infolgedessen verschieben viele Unternehmen ihre Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt. Schlechtes Timing für einen Omnibus-Vorschlag Der Omnibus-Vorschlag verstärkt die bestehenden Herausforderungen. Bis September 2024 müssen 17 Mitgliedstaaten die CSRD noch in nationales Recht umsetzen. Weitere Verzögerungen sind wahrscheinlich, bis der Omnibus-Prozess abgeschlossen ist. Unterdessen schreitet die Einführung der Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) rasch voran: 40 % der weltweiten Marktkapitalisierung und 50 % des europäischen Handels sind bereits auf ISSB-Standards ausgerichtet und überholen die langsamere Umsetzung der CSRD. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar. Wenn sich ISSB weiterhin schneller in Europa verbreitet als die CSRD, könnte dies den zusätzlichen Nutzen der CSRD, wie z. B. die doppelte Wesentlichkeit, untergraben. Darüber hinaus könnte sich eine breite Akzeptanz der CSRD als schwieriger erweisen – vor allem, da die ISSB-Standards zunehmend zum weltweiten Maßstab für die Transparenz der Wertschöpfungskette und eine anlegerorientierte Berichterstattung werden. Der Vorsitzende des ISSB, Emmanuel Faber, betonte, dass die ISSB-Standards die Art von Informationen, die Investoren benötigen, besser liefern als die CSRD. Darüber hinaus könnte es beim sektorspezifischen ESRS, dessen Verabschiedung für 2026 vorgesehen ist und das mehr relevante Informationen liefern soll, zu weiteren Verzögerungen oder Kompromissen kommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der belgische Ratsvorsitz den Schwerpunkt auf die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die breitere Einführung von ISSB-Standards sowohl weltweit als auch innerhalb Europas legt. Fazit Die europäischen Regulierungsbehörden wollen nach eigenen Angaben die Berichtslast der Unternehmen verringern - ein positives und notwendiges Ziel - und gleichzeitig Nachhaltigkeitsinitiativen unterstützen. Es besteht jedoch weiterhin die Sorge, dass die Bemühungen um eine Vereinfachung der Regularien deren Wirksamkeit beeinträchtigen könnten, indem sie sie ihrer Substanz berauben und effektiv einen Rückschritt bei den Regulierungsstandards für Nachhaltigkeit darstellen. Die Stabilität der Nachhaltigkeitsregularien ist für die Planung und effektive Anpassung der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die durch den Omnibus-Vorschlag geschaffenen Unsicherheiten in Verbindung mit der aktuellen politischen Lage in Europa senden jedoch negative Signale an die Unternehmen. Diese Situation benachteiligt Frühanwender und entmutigt möglicherweise proaktive Bemühungen, zukünftige ESG-Regularien einzuhalten. Infolgedessen könnten Unternehmen beginnen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung lediglich als eine Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften und nicht als eine strategische Priorität zu betrachten.
La Française Pressekontakt La Française Systematic Asset Management GmbH Heidi Rauen +49 69 339978 13 | [email protected] Disclaimer Dieser Kommentar dient nur zu Informationszwecken. Die vom Autor geäußerten Ansichten beruhen auf den aktuellen Marktbedingungen und können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Diese Ansichten können von denen anderer Anlageexperten abweichen. Herausgegeben von La Française Finance Services mit Sitz in 128 boulevard Raspail, 75006 Paris, Frankreich, einem von der Autorité de Contrôle Prudentiel als Wertpapierdienstleister regulierten Unternehmen, Nr. 18673 X, einer Tochtergesellschaft von La Française. Crédit Mutuel Asset Management: 128 boulevard Raspail, 75006 Paris ist eine von der Autorité des marchés financiers unter der Nummer GP 97.138 zugelassene Verwaltungsgesellschaft. Société Anonyme mit einem Kapital von 3871680 €, RCS Paris n° 388.555.021, Crédit Mutuel Asset Management ist eine Tochtergesellschaft der Groupe La Française, der Vermögensverwaltungsholding der Crédit Mutuel Alliance Fédérale.
14.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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