HUGO BOSS AG
Metzingen
- ISIN DE000A1PHFF7 / WKN A1PHFF -
Kennung des Ereignisses: GMETBOSS23RS
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2023
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Dienstag, den 9. Mai 2023, 10:00 Uhr MESZ,
als virtuelle Hauptversammlung – und damit ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der HUGO BOSS AG und deren Bevollmächtigte können sich im Wege elektronischer Kommunikation
über den Online-Service zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen. Für
Aktionäre der HUGO BOSS AG und deren Bevollmächtigte wird die gesamte virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton über
den Online-Service übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder mittels
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt „VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 2023 // WEITERE INFORMATIONEN“.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist: Dieselstraße 19, 72555 Metzingen. Für die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit
am Ort der Versammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022,
des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats
und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2022
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com |
unter „Hauptversammlung 2023“ zugänglich. Ferner werden die Unterlagen während der virtuellen Hauptversammlung unter dieser
Internetadresse zugänglich sein und in der virtuellen Hauptversammlung näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 103.229.645,61
Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie (69.016.167 Stück Namensstammaktien)
für das Geschäftsjahr 2022
Die von der HUGO BOSS AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gehaltenen eigenen Namensstammaktien
sind nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Namensstammaktien entfallende Betrag,
derzeit Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 1.383.833,00 Euro, sowie der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns in Höhe
von 32.829.645,61 Euro, somit insgesamt 34.213.478,61 Euro werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur virtuellen Hauptversammlung erhöhen oder vermindern,
wird bei unveränderter Ausschüttung von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Namensstammaktie der virtuellen Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 12. Mai 2023, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2023
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115, 117 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2023 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne von Art. 16 Abs.
6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014)
auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162
AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat legen daher der Hauptversammlung den im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckten, nach § 162 AktG
erstellten Vergütungsbericht zur Billigung vor.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Veranstaltung unter
hauptversammlung.hugoboss.com |
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der HUGO BOSS AG für
das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
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7. |
Satzungsänderung zu § 13 der Satzung
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle
Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen
oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird.
Eine solche Ermächtigung des Vorstands soll beschlossen werden, wobei nicht von der im Gesetz vorgesehenen maximal möglichen
Laufzeit von fünf Jahren Gebrauch gemacht werden soll. Stattdessen soll zunächst nur eine Ermächtigung für die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung beschlossen werden. Für zukünftige
Hauptversammlungen soll jeweils gesondert und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden,
ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und eine Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll.
Der Vorstand wird seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen
und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand
und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden neuen § 13 Abs. 3 in die Satzung der Gesellschaft einzufügen:
„(3) |
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister der
Gesellschaft.“
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8. |
Satzungsänderung zu § 15 der Satzung
Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG
kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um eine Teilnahme
auch in Situationen zu ermöglichen, in denen eine physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem
Aufwand möglich wäre.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
„(4) |
Mitgliedern des Aufsichtsrats ist in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Teilnahme an der Hauptversammlung
im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund rechtlicher
Einschränkungen, ihres Aufenthalts im Ausland, ihres notwendigen Aufenthalts an einem anderen Ort im Inland oder aufgrund
einer unangemessenen Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand
möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“
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VERGÜTUNGSBERICHT
• |
Darstellung und Erläuterung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
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• |
Vergütungssystem am langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet
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• |
Bericht entspricht Anforderungen des § 162 AktG und orientiert sich am DCGK
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HUGO BOSS betrachtet die transparente und nachvollziehbare Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
als wesentliches Element guter Corporate Governance. Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG werden die Vergütungen
der amtierenden und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG im Geschäftsjahr 2022 dargestellt
und erläutert. Um die Einordnung der gemachten Angaben zu erleichtern und das Verständnis zu fördern, werden auch die im Geschäftsjahr
2022 geltenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat in ihren Grundzügen dargestellt. Eine ausführliche
Beschreibung der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat findet sich darüber hinaus unter
verguetung.hugoboss.com
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022 aus Vergütungssicht
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Der gemäß § 162 AktG erstellte Bericht über die den amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
der HUGO BOSS AG im Geschäftsjahr 2021 gewährten bzw. geschuldeten Vergütungen wurde am 24. Mai 2022 mit einer Mehrheit von
74,74 % des gemäß § 120a Abs. 4 AktG vertretenen Kapitals von der Hauptversammlung beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat
sehen in diesem Votum eine Bestätigung des erstmals für den Vergütungsbericht 2021 verwendeten Formats. Folglich wurde dieses
Format in seinen Grundzügen auch im vorliegenden Vergütungsbericht 2022 beibehalten. Darüber hinaus wurden weitere Verbesserungen
vorgenommen, wie etwa bei der Offenlegung zur sogenannten CEO Investment Opportunity. Letztere wird weiterhin als Vergütung
durch einen Dritten betrachtet und ist somit explizit nicht Teil des Vergütungssystems gemäß § 87a AktG.
Anwendung des Vergütungssystems für den Vorstand im Geschäftsjahr 2022
Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand, dessen Grundzüge im weiteren Verlauf dieses Berichts dargestellt werden, wurde
auf der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 93,83 % des vertretenen Kapitals beschlossen und gilt für
alle Neubestellungen und Vertragsverlängerungen. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im
Geschäftsjahr 2022 einzelne Vergütungen gewährt, die in früheren Geschäftsjahren unter dem seinerzeit geltenden Vergütungssystem
zugesagt worden waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert.
Der Personalausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt
dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens eine marktübliche und zugleich wettbewerbsfähige
Vergütung für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Die Angemessenheit wurde zuletzt im März 2022 überprüft. Dabei wurde
die Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung den Unternehmen
des DAX und MDAX sowie relevanten Wettbewerbern gegenübergestellt (horizontale Prüfung der Angemessenheit). Die Überprüfung
führte zu dem Ergebnis, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder von HUGO BOSS auch weiterhin als marktüblich anzusehen
ist. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb des Konzerns erfolgt darüber hinaus jährlich anhand der Entwicklung
der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene
unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung
der Vollbeschäftigten des Konzerns (vertikale Prüfung der Angemessenheit).
In Übereinstimmung mit dem geltenden Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat konkrete Zielvergütungen für jedes Vorstandsmitglied
festgelegt. Die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht angepasst und auch für das Geschäftsjahr
2023 sind keine Anpassungen vorgesehen, abgesehen von möglichen Anpassungen im Rahmen von Einzelvertragsverlängerungen.
Im Vorstand der HUGO BOSS AG gab es im Geschäftsjahr 2022 zwei personelle Veränderungen. Mit Wirkung zum 28. Februar 2022
ist Chief Brand Officer (CBO) Ingo Wilts aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Aufgaben, die in den
Verantwortungsbereich von Ingo Wilts fielen, wurden von Chief Executive Officer (CEO) Daniel Grieder übernommen. Mit Wirkung
zum 31. Mai 2022 schied Chief Operating Officer (COO) Dr. Heiko Schäfer aus dem Vorstand aus, um eine neue berufliche Aufgabe
außerhalb des Konzerns wahrzunehmen. Die Funktionsbereiche, die an Dr. Heiko Schäfer berichteten, wurden auf die verbleibenden
Vorstandsmitglieder aufgeteilt, wobei Chief Financial Officer (CFO) Yves Müller zusätzlich die Rolle des COO übernahm.
Die am 4. August 2021 im Rahmen eines Investorentags vorgestellte Wachstumsstrategie „CLAIM 5“ zielt auf eine deutliche Umsatz-
und Ergebnissteigerung bis 2025 ab. In diesem Zusammenhang setzt die Ausgestaltung des Vergütungssystems wichtige Anreize
für die erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie. Die Vorstandsvergütung ist insbesondere eng mit „CLAIM 5“ verknüpft,
da die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (STI und LTI) unter anderem auf die Entwicklung der finanziellen Leistungskriterien
Umsatz, operatives Ergebnis (EBIT) und Relative Total Shareholder Return (RTSR) abstellen. Die Berücksichtigung zweier nichtfinanzieller
Leistungskriterien betont zudem die soziale und ökologische Verantwortung sowie das Ziel einer nachhaltigen und langfristig
erfolgreichen Geschäftsentwicklung, die ebenfalls fest in „CLAIM 5“ verankert sind.
Die äußert positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2022, die vor allem auf die erfolgreiche Umsetzung der
„CLAIM 5“-Strategie zurückzuführen ist, hat dazu geführt, dass die für den Short Term Incentive (STI) relevanten und zu Beginn
des Berichtsjahres gesetzten Ziele der finanziellen Leistungskriterien für das Geschäftsjahr 2022 übertroffen wurden. Der
durchschnittliche Grad der Zielerreichung des STI 2022 liegt bei 150 %. Die für das Geschäftsjahr 2022 geschuldete Auszahlung
aus der für das Geschäftsjahr 2019 aufgelegten Tranche des Long Term Incentive (LTI) beläuft sich auf 81 % des Zielwerts (Auszahlung
im Geschäftsjahr 2023).
Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen
oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen
Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Vergütungsbericht wird gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erstellt. Der Vergütungsbericht wird
durch den Abschlussprüfer im Rahmen der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der entsprechende
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem Vergütungsbericht beigefügt. → Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022
Das gegenüber dem Vorjahr unveränderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig wie in § 12 der Satzung der
Gesellschaft geregelt angewendet.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2022
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems wurden die Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere die Anforderungen des
Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), sowie die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom
16. Dezember 2019 berücksichtigt. Darüber hinaus entspricht es den Empfehlungen des aktualisierten DCGK in der Fassung vom
28. April 2022. Das Vergütungssystem des Vorstands ist ein wichtiges Element der Ausrichtung des Konzerns und soll wesentlich
zur Verbesserung der operativen Performance sowie zur erfolgreichen Umsetzung der Konzernstrategie und damit zum langfristigen
Erfolg von HUGO BOSS beitragen. Es soll eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung unterstützen. Daher ist die
Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und langfristige Entwicklung des Unternehmens gekoppelt. Durch die Wahl geeigneter
Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die erfolgreiche Umsetzung der „CLAIM 5“-Strategie gesetzt.
Dies beinhaltet, dass sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Elementen zusammensetzt.
Die Zielgesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer Festvergütung, Nebenleistungen, Versorgungszusagen, dem Zielbetrag
des Short Term Incentive (STI) sowie dem Zielbetrag des Long Term Incentive (LTI) und beinhaltet somit überwiegend erfolgsabhängige
Vergütungselemente. Ziel ist die Stärkung des Leistungsgedankens des Vergütungssystems. Der Anteil des Zielbetrags des eine
Laufzeit von insgesamt vier Jahren umfassenden LTI an der Zielgesamtvergütung übersteigt dabei den des STI (Relation von rund
60:40). Dies soll sicherstellen, dass die Vergütungsstruktur insgesamt auf eine nachhaltig und langfristig erfolgreiche Geschäftsentwicklung
ausgerichtet ist.
Für die variable Vergütung sind Malus- und Clawback-Regelungen vorgesehen. Die jährliche Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder
ist zudem auf eine Maximalvergütung begrenzt. Darüber hinaus bilden die Share Ownership Guidelines einen weiteren wesentlichen
Bestandteil des Vergütungssystems. Auch regelt das Vergütungssystem weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel
Vertragslaufzeiten und Zusagen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit.
Folgende Tabelle stellt die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems für den Vorstand sowie deren Ausgestaltung dar.
Die Bestandteile und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2022 werden im Folgenden im Detail erläutert.
Im Detail gestalten sich die relativen Anteile der einzelnen Vergütungskomponenten im Verhältnis zur Zielgesamtvergütung (d.
h. unter der Annahme einer Zielerreichung von 100 % für die beiden variablen Vergütungskomponenten) wie folgt:
Vergütungsstruktur des Vorstands
Erfolgsunabhängige (fixe) Vergütungskomponenten
Die fixen Vergütungsbestandteile umfassen die feste Grundvergütung, Nebenleistungen und den Beitrag zur Altersversorgung.
Die feste Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie berücksichtigt die dem Vorstandsmitglied übertragene Funktion
und die damit einhergehenden Aufgaben und den Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds. Die aktuelle jährliche Grundvergütung
der zum 31. Dezember 2022 amtierenden Vorstandsmitglieder beträgt 1.300 TEUR für Daniel Grieder, 750 TEUR für Yves Müller
und 750 TEUR für Oliver Timm.
Zusätzlich zur Grundvergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands Nebenleistungen in geringem Umfang, die sie, soweit ihnen
aus der privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil entsteht, jeweils nach den geltenden steuerlichen Regelungen individuell versteuern.
Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die private Nutzung des Dienstwagens, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
den Abschluss von und Beiträge zu Unfall- und D&O-Versicherungen (mit Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG), eine „Clothing
Allowance“ in geringem Umfang, die dem Kauf von BOSS und HUGO Produkten für repräsentative Zwecke dient, die Erstattung von
angemessenen Steuerberatungskosten sowie in geringem Umfang sonstige zur Erfüllung der Vorstandsaufgaben zweckmäßige Ausstattungen
und Leistungen. Zudem werden für neu eintretende Vorstandsmitglieder Kosten in angemessenem Umfang für eine Unterkunft in
Metzingen, Heim- und Rückflüge und Umzugskosten im Falle eines Umzugs nach Metzingen (oder Umgebung) ersetzt.
Bei den Versorgungszusagen gegenüber den Vorstandsmitgliedern handelt es sich um beitragsorientierte Pensionszusagen. HUGO
BOSS zahlt für die Mitglieder des Vorstands jährlich einen Versorgungsbeitrag in Höhe von 40 % der individuellen Grundvergütung
in eine Rückdeckungsversicherung ein. Die Höhe der Altersleistung entspricht dabei dem über die individuelle Rückdeckungsversicherung
angesparten Betrag. Dieser ergibt sich aus den gesamten jährlich abgeführten Versorgungsbeträgen zuzüglich einer jährlichen
Verzinsung in Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungstarif. Ein Anspruch auf Altersleistung entsteht mit oder nach Vollendung
einer festen Altersgrenze von 65 Jahren oder für den Fall, dass das Vorstandsmitglied vor Erreichen der Altersgrenze aufgrund
von Krankheit oder Unfall dauernd arbeitsunfähig geworden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet. Im Todesfall des Vorstandsmitglieds
haben dessen Ehegatte bzw. sein nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragener Lebenspartner und die Waisen Anspruch auf
eine Hinterbliebenenrente. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Eintritt des Pensionsfalls aus dem Unternehmen aus, bleiben
die Anwartschaften auf Versorgungsleistungen bei einer versorgungsfähigen Dienstzeit von mehr als drei Jahren erhalten. Die
Höhe der Anwartschaften entspricht bei Ausscheiden vor Erreichen der festen Altersgrenze den Leistungen aus der zum Zeitpunkt
des Ausscheidens beitragsfrei gestellten Rückdeckungsversicherung. Laufende Rentenzahlungen werden jährlich um mindestens
1 % angepasst. Bei der Konzeption der beitragsorientierten Versorgungsregelung für die aktiven Vorstandsmitglieder wurde der
Aufsichtsrat von einem unabhängigen Vergütungsexperten begleitet.
Darüber hinaus bietet HUGO BOSS den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit, durch Gehaltsumwandlungen zusätzliche Versorgungsbezüge
zu erwerben (Deferred-Compensation-Vereinbarungen). Diese Zusatzversorgung kann in Form von Ruhestandsbezügen, wahlweise in
Form von Berufsunfähigkeitsbezügen und/oder Hinterbliebenenbezügen und/oder in Form einer Kapitalleistung im Todesfall, gewährt
werden. Die Versorgungsbezüge werden als monatliche Rente gezahlt, wobei Hinterbliebenenbezüge auch als Einmalkapital gewährt
werden können. Die Beiträge aus Gehaltsumwandlungen sind in der Angabe der gewährten und geschuldeten erfolgsunabhängigen
Vergütung für das betreffende Geschäftsjahr enthalten. Rückstellungen und Planvermögen werden in gleicher Höhe angesetzt.
VERSORGUNGSZUSAGEN (in TEUR)
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Daniel Grieder
Vorstandsvorsitzender (seit 1. Juni 2021)
|
Yves Müller
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Dezember 2017)
|
Oliver Timm
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Januar 2021)
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
Dienstzeitaufwand nach IFRS |
520 |
303 |
300 |
380 |
300 |
300 |
Pensionsrückstellung nach IFRS |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Dr. Heiko Schäfer
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 16. März 2020 bis 31. Mai 2022)
|
Ingo Wilts
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022)
|
Summe
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
Dienstzeitaufwand nach IFRS |
290 |
290 |
290 |
290 |
1.700 |
1.563 |
Pensionsrückstellung nach IFRS |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem des Vorstands beinhaltet zwei erfolgsabhängige Komponenten: die kurzfristige variable Vergütung (STI)
sowie die langfristige variable Vergütung (LTI). Diese sind an die Performance des Unternehmens gekoppelt und sollen Anreize
für die erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie sowie für eine wertschaffende und langfristig erfolgreiche Entwicklung
von HUGO BOSS setzen. Die Leistungskriterien und die Kennzahlen, die im Geschäftsjahr 2022 für die Leistungsbeurteilung im
Rahmen der variablen Vergütung zur Anwendung kamen, stehen daher im Einklang mit der Konzernstrategie und sind aus den strategischen
Zielen sowie den operativen Steuerungsgrößen von HUGO BOSS abgeleitet. Darüber hinaus entsprechen sie dem gültigen Vergütungssystem.
Short Term Incentive (STI) 2022
Funktionsweise
Der STI ist die kurzfristige variable Vergütungskomponente mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Höhe des STI bemisst sich
dabei an der Entwicklung finanzieller Leistungskriterien. In Übereinstimmung mit dem Steuerungssystem des Konzerns hat der
Aufsichtsrat folgende drei finanziellen Leistungskriterien als Zielgrößen bestimmt:
• |
Umsatz (die im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse unter Verwendung der im Budget zugrunde gelegten Wechselkurse)
|
• |
EBIT (Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern)
|
• |
Trade Net Working Capital (TNWC; Summe von Roh- und Fertigwaren sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Verhältnis zu den Umsatzerlösen –> Unternehmenssteuerung
|
Das EBIT trägt mit einer Gewichtung von 40 % zur Gesamtzielerreichung des STI bei, während der Umsatz und das TNWC mit jeweils
30 % in die Gesamtzielerreichung einfließen.
Die Auszahlung aus dem STI berechnet sich, basierend auf einem für jedes Vorstandsmitglied individuell im jeweiligen Dienstvertrag
festgelegten Zielbetrag und der Gesamtzielerreichung, wie folgt:
STI ZIELBONUSSYSTEM
Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist insgesamt auf 150 % des Zielwerts begrenzt. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung.
Die Auszahlung kann folglich auch komplett entfallen. Der STI ist innerhalb einer Woche nach Billigung des Konzernabschlusses
für das jeweilige Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat zur Auszahlung fällig.
Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Der STI soll die fortlaufende Umsetzung der operativen Ziele sicherstellen, deren Erreichung als Grundlage für die langfristige
erfolgreiche Entwicklung des Konzerns von wesentlicher Bedeutung ist. Mit Blick auf die „CLAIM 5“-Strategie von HUGO BOSS,
die auf eine deutliche Umsatz- und Ergebnissteigerung bis 2025 abzielt, stellen der Umsatz und das EBIT wesentliche Zielgrößen
des STI dar. Gleichzeitig stellt das TNWC die bedeutendste Kennzahl zur Steuerung eines effizienten Kapitaleinsatzes dar und
wird folglich als drittes finanzielles Leistungskriterium im STI berücksichtigt.
Finanzielle Leistungskriterien
Zu Beginn des Geschäftsjahres beschließt der Aufsichtsrat jeweils einen Zielwert, ein Minimalziel und ein Maximalziel für
die drei finanziellen Leistungskriterien Umsatz, EBIT und TNWC. Der Zielwert des jeweiligen finanziellen Leistungskriteriums
ist aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Budgetplanung abgeleitet. Wird das Ziel vollständig erreicht, entspricht die Zielerreichung
100 %. Bei Erreichung des Minimalziels entspricht die Zielerreichung 75 %. Liegt der Wert der Zielgröße unterhalb des Minimalziels,
beträgt die Zielerreichung 0 %. Ist der Wert der Zielgröße größer oder gleich dem Maximalziel, beträgt die Zielerreichung
150 %. Eine weitere Steigerung des Wertes der Zielgröße führt in diesem Fall zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung.
Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten (75 %; 100 %; 150 %) werden linear interpoliert.
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat im Hinblick auf die jeweiligen finanziellen Ziele die im folgenden dargestellten
Zielerreichungskorridore zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt:
STI ZIELERREICHUNGSKORRIDORE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
Im Falle einer 100%igen Zielerreichung für den STI 2022 käme für die zum 31. Dezember 2022 aktiven Vorstandsmitglieder ein
Gesamtbetrag von 2.763 TEUR zur Auszahlung (Daniel Grieder 1.500 TEUR, Yves Müller 613 TEUR und Oliver Timm 650 TEUR), während
an das ehemalige Vorstandsmitglied Ingo Wilts eine Auszahlung in Höhe von 500 TEUR erfolgen würde. Zur Abgeltung des Anspruchs
aus dem STI 2022 wurde Dr. Heiko Schäfer eine Zahlung in Höhe von 490 TEUR auf Basis eines in der Trennungsvereinbarung vom
Mai 2022 vereinbarten Zielbetrags von 500 TEUR gewährt. Die Zahlung wurde im September 2022 fällig.
In Bezug auf die für das Geschäftsjahr 2022 maßgeblichen finanziellen Leistungskriterien hat der Aufsichtsrat nach Abschluss
des Geschäftsjahres folgende Zielerreichung anhand der zu Beginn des Geschäftsjahres definierten Zielerreichungskorridore
festgestellt:
ZIELERREICHUNG STI 2022 (IN MIO. EUR)
Zielkomponente |
Zielgewichtung |
Zielwert 2022 (bezogen auf 100% Zielerreichung)
|
Performance-Korridor (Ober-/ Untergrenze) 2022
|
Ist-Wert 2022
|
Zielerreichung 2022
|
Umsatz1 |
30 % |
3.164 |
2.964 bis 3.364 |
3.488 |
150 % |
EBIT |
40 % |
253 |
203 bis 303 |
335 |
150 % |
Trade Net Working Capital im Verhältnis zum Umsatz |
30 % |
19.0 % |
21,0 % bis 17,0 % |
15,0% |
150 % |
Summe |
100 % |
|
|
|
150 % |
1 Unter Verwendung der im Budget zugrunde gelegten Wechselkurse.
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt der durchschnittliche Grad der Zielerreichung folglich bei 150 %.
Zielerreichung STI 2022
Die individuellen Auszahlungsbeträge für den STI 2022, die der gewährten und geschuldeten Vergütung des Geschäftsjahres 2022
zugeordnet werden, stellen sich demnach wie folgt dar:
AUSZAHLUNG FÜR DEN STI 2022
|
Zielbetrag (in TEUR)
|
Gesamt- zielerreichung
|
Auszahlungs- betrag (in TEUR)
|
Amtierende Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2022
|
|
|
|
Daniel Grieder, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2021 |
1.500 |
150% |
2.250
|
Yves Müller, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2017 |
613 |
150% |
919
|
Oliver Timm, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2021 |
650 |
150% |
975
|
Ehemalige Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
Dr. Heiko Schäfer, Ordentliches Vorstandsmitglied (von 16. März 2020 bis 31. Mai 2022)1 |
500 |
n.a. |
490
|
Ingo Wilts, Ordentliches Vorstandsmitglied (von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022) |
500 |
150% |
750
|
Summe
|
3.763 |
|
5.384
|
1 Zur Abgeltung des Anspruchs aus dem STI 2022 wurde Dr. Heiko Schäfer eine Zahlung in Höhe von 490 TEUR auf Basis eines in
der Trennungsvereinbarung vom Mai 2022 vereinbarten Zielbetrags von 500 TEUR gewährt. Die Zahlung wurde im September 2022
fällig.
Ausblick auf den STI für das Geschäftsjahr 2023
Für den STI des Geschäftsjahrs 2023 gelten unverändert die drei oben beschriebenen finanziellen Leistungskriterien samt ihrer
jeweiligen Gewichtung. Die konkrete Zielsetzung für die drei Leistungskriterien wird mit dem Vergütungsbericht 2023 offengelegt
und erläutert.
Long Term Incentive (LTI) 2022
Funktionsweise
Der LTI ist die langfristige variable Vergütungskomponente und in Form eines Performance-Share-Plans ausgestaltet, der sowohl
für die Konzernstrategie relevante finanzielle Zielgrößen als auch nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsziele (aus dem Bereich
Environment, Social, Governance – ESG) berücksichtigt. Der LTI soll folglich eine langfristige und am Unternehmensinteresse
ausgerichtete Geschäftspolitik der Vorstandsmitglieder von HUGO BOSS sicherstellen. Der Aufsichtsrat hat entsprechend folgende
vier Kennzahlen als additiv verknüpfte Zielgrößen für den LTI bestimmt:
• |
Relative Aktienrendite der HUGO BOSS Aktie (Relative Total Shareholder Return (RTSR))
|
• |
Kapitalverzinsung (Return on Capital Employed (ROCE))
|
• |
Mitarbeiterzufriedenheit
|
• |
Leistung des Unternehmens im Bereich der Nachhaltigkeit
|
Die Ziele für die Leistungskriterien RTSR und ROCE fließen zu jeweils einem Drittel, die Ziele für Mitarbeiterzufriedenheit
und Nachhaltigkeit zu jeweils einem Sechstel in den LTI ein.
Der LTI wird in jährlichen Tranchen gewährt. Jede Tranche hat eine dreijährige Performanceperiode, die dem Planungshorizont
des Konzerns aus der Mittelfristplanung entspricht und an die sich eine zusätzliche Wartezeit von einem Jahr anschließt, in
der weiterhin die Aktienkursperformance berücksichtigt wird. Somit ergibt sich eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren.
PERFORMANCEPERIODEN UND WARTEZEITEN DER LTI-TRANCHEN
Der LTI sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder bei Planbeginn bzw. bei Beginn ihrer Tätigkeit eine definierte Anzahl („Initial
Grant“) virtueller Aktien („Tranchen“) erhalten. Der Initial Grant bestimmt sich nach der Höhe eines im jeweiligen Dienstvertrag
festgelegten Zielbetrags („LTI Budget“) dividiert durch den Kurs der HUGO BOSS Aktie der letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt
der Gewährung des Initial Grant. Nach Ablauf der Performanceperiode wird die endgültige Anzahl der virtuellen Aktien („Final
Grant“) in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Zielgrößen ermittelt. Der endgültige Auszahlungsanspruch ergibt sich aus
der Multiplikation des Final Grant mit dem Aktienkurs der Gesellschaft während der letzten drei Monate der Wartezeit und wird
in bar ausgezahlt.
Die tatsächliche Auszahlung aus dem LTI berechnet sich demnach wie folgt:
LTI ZIELERREICHUNGSSYSTEM
Die Zielerreichungen der einzelnen Zielgrößen des LTI sind auf maximal 200 % begrenzt, während der sich ergebende Auszahlungsbetrag
des LTI auf insgesamt 250 % des individuellen Zielbetrags begrenzt ist.
Beitrag zur langfristigen Entwicklung des Konzerns
Langfristiges Ziel von HUGO BOSS ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Von besonderer Bedeutung ist dabei
die Aktienkursentwicklung von HUGO BOSS. Mit dem RTSR wird deshalb die relative Aktienrendite von HUGO BOSS im Vergleich zum
relevanten Wettbewerbsumfeld berücksichtigt. Dadurch soll ein Anreiz zur langfristigen Outperformance der Wettbewerber gesetzt
werden. Der ROCE als weiteres finanzielles Leistungskriterium setzt zudem Anreize für die Steigerung der Rentabilität von
HUGO BOSS und einen effizienten Kapitaleinsatz. Die Berücksichtigung zweier nichtfinanzieller Leistungskriterien im LTI betont
die soziale und ökologische Verantwortung sowie das Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Damit steht die Vorstandsvergütung
eng mit den Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder im Einklang.
Individuelles LTI-Budget für den im Geschäftsjahr 2022 aufgelegten LTI 2022–2025
Die folgende Tabelle stellt die Zuteilung für die im Geschäftsjahr 2022 aufgelegte LTI-Tranche 2022–2025 dar. Dargestellt
werden die Zielbeträge, die Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien, der Auszahlungs-Cap sowie der beizulegende Zeitwert
zum Zeitpunkt der Zuteilung gemäß „IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung“.
ZUTEILUNG DER LTI-TRANCHE 2022-2025
|
Zielbetrag ("LTI Budget") in TEUR
|
Durchschnittskurs der HUGO BOSS Aktie im Q4 2021 in EUR
|
Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien ("Initial Grant") |
Auszahlungs-Cap (250% des Zielbetrags) in TEUR
|
Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Zuteilung in TEUR
|
Amtierende Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2022
|
|
|
|
|
|
Daniel Grieder, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2021 |
2.400 |
53,78 |
44.627 |
6.000 |
2.334 |
Yves Müller, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2017 |
938 |
53,78 |
17.433 |
2.344 |
912 |
Oliver Timm, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2021 |
1.000 |
53,78 |
18.595 |
2.500 |
973 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
Ingo Wilts, Ordentliches Vorstandsmitglied von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022 |
250 |
53,78 |
4.649 |
625 |
243 |
Zur Abgeltung des Anspruchs aus dem LTI 2022-2025 wurde Dr. Heiko Schäfer eine in der Trennungsvereinbarung vom Mai 2022 vereinbarte
Zahlung von 158 TEUR gewährt. Die Zahlung wurde im September 2022 fällig. Wie mit Ingo Wilts in der Trennungsvereinbarung
vom Februar 2022 vereinbart, wurde sein ursprüngliches LTI-Budget für den LTI 2022-2025 in Höhe von 750 TEUR auf einen Betrag
von 250 TEUR reduziert.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien für den im Geschäftsjahr 2022 aufgelegten LTI 2022–2025
Die nachfolgend dargestellten Ziel- und Schwellenwerte für die vier Leistungskriterien des LTI gelten über die gesamte Performanceperiode
der Tranche.
ZIELERREICHUNGSKORRIDORE FÜR DEN LTI 2022-205
Der RTSR ist ein Maßstab für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Er bemisst die Wertentwicklung bestehend aus
Aktienkursentwicklung und fiktiv reinvestierten Dividenden von HUGO BOSS im Vergleich zu einer ausgewählten Gruppe relevanter
Wettbewerber des Premiumsegments der globalen Bekleidungsindustrie über die Performanceperiode. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe
ist folgender Übersicht zu entnehmen:
RELATIVE TOTAL SHAREHOLDER RETURN (RTSR) – VERGLEICHSGRUPPE
Burberry Group plc |
Levi Strauss & Co. |
SMCP Group |
Capri Holdings Ltd. |
Moncler Group |
Tapestry Inc. |
G-III Apparel Group |
PVH Corp. |
VF Corp. |
Guess Inc. |
Ralph Lauren Corp. |
|
Im Einklang mit der „CLAIM 5"-Strategie ist der Aufsichtsrat der Überzeugung, dass der Vergleich mit relevanten Wettbewerbern
des Premiumsegments der globalen Bekleidungsindustrie die strategische Positionierung der beiden Marken BOSS und HUGO am besten
widerspiegelt.
Zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades des RTSR wird für jedes Jahr der Performanceperiode der TSR (Aktienkursentwicklung
und fiktiv reinvestierte Dividenden) von HUGO BOSS sowie der Vergleichsunternehmen ermittelt. Anschließend werden die TSR-Werte
der einzelnen Unternehmen der Größe nach sortiert (Ranking) und Perzentilrängen zugeordnet. Der Durchschnittswert der Perzentilränge
von HUGO BOSS in den drei Jahren der Performanceperiode bestimmt die Zielerreichung. Wird das 50. Perzentil (Median) erreicht,
d. h., HUGO BOSS liegt genau in der Mitte des Rankings der Vergleichsunternehmen, entspricht die Zielerreichung 100 %. Liegt
der TSR von HUGO BOSS am 75. Perzentil oder höher, d. h., HUGO BOSS gehört zu den 25 % besten Unternehmen, beträgt die Zielerreichung
200 %. Höhere Perzentilränge führen zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung. Bei Erreichen des 25. Perzentils entspricht
die Zielerreichung 50 %. Liegt der TSR von HUGO BOSS unterhalb des 25. Perzentils, d. h., HUGO BOSS gehört zu den unteren
25 % der Unternehmen, beträgt die Zielerreichung 0 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten (50
%; 100 %; 200 %) werden linear interpoliert.
Der ROCE stellt die Rentabilität auf das eingesetzte Kapital dar und wird durch Division des EBIT durch das durchschnittlich
investierte Kapital ermittelt. Der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit wird im Rahmen einer jährlich durch Great Place to Work
durchgeführten Mitarbeiterbefragung am „Employee Trust Index“ gemessen. Die Nachhaltigkeitsleistung ist an die Ergebnisse
des Unternehmens im jährlichen Ranking des Dow Jones Sustainability Index (DJSI) geknüpft, in dem die Nachhaltigkeitsleistung
von börsennotierten Unternehmen durch einen unabhängigen Indexanbieter beurteilt wird.
Die Zielerreichung für die Leistungskriterien ROCE, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeitsleistung wird für jedes Geschäftsjahr
während der dreijährigen Performance-Periode im Vergleich zum jeweiligen vor Beginn der Tranche festgelegten Zielwert gemessen
und anhand der oben stehenden Zielerreichungskorridore festgestellt.
Der Aufsichtsrat legt für den ROCE, die Mitarbeiterzufriedenheit und die Nachhaltigkeitsleistung jeweils ein Ziel sowie ein
Minimalziel und ein Maximalziel fest. Wird das Ziel vollständig erreicht, entspricht die Zielerreichung 100 %. Eine Erreichung
des Minimalziels entspricht einer Zielerreichung von 50 %. Liegt der Wert der Zielgröße unterhalb des Minimalziels, beträgt
die Zielerreichung 0 %. Ist der Wert der Zielgröße größer oder gleich dem Maximalziel, beträgt die Zielerreichung 200 %. Eine
weitere Steigerung des Wertes der Zielgröße führt zu keiner weiteren Erhöhung der Zielerreichung über 200 %. Zielerreichungen
zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten (50 %; 100 %; 200 %) werden linear interpoliert.
Jahresbezogene Zielerreichungsgrade der Leistungskriterien für den im Geschäftsjahr 2022 aufgelegten LTI 2022–2025
Wie dargestellt, werden die Zielerreichungen der für den LTI zugrunde gelegten Leistungskriterien jahresbezogen ermittelt.
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat folgende Zielerreichung für die LTI-Tranche 2022–2025 festgestellt:
ZIELERREICHUNG 2022 DES LTI 2022-2025 (AUF VORLÄUFIGER BASIS)
Zielkomponente |
Ziel- gewichtung
|
Zielwert (bezogen auf 100% Ziel- erreichung)
|
Performance- Korridor (Ober-/ Untergrenze)
|
Ist-Wert 2022
|
Ziel- erreichung 2022
|
RTSR |
33% |
50,0% |
25,0 % bis 75,0 % |
90,9% |
200% |
ROCE |
33% |
19,3% |
9,3 % bis 29,3 % |
21,6% |
122% |
Mitarbeiterzufriedenheit |
17% |
65 |
60 bis 70 |
71 |
200% |
Nachhaltigkeitsleistung |
17% |
120,0 |
107,5 bis 132,5 |
181,3 |
200% |
Summe |
100% |
|
|
|
174% |
Für das Geschäftsjahr 2022 liegt der Grad der Zielerreichung (auf vorläufiger Basis) der LTI-Tranche 2022–2025 folglich bei
174 %.
Auszahlung aus dem im Geschäftsjahr 2019 aufgelegten LTI 2019–2022
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gesamtzielerreichung des im Geschäftsjahr 2022 gewährten LTI 2019–2022
(Auszahlung im Geschäftsjahr 2023):
FINALE ZIELERREICHUNG LTI 2019-2022
Zielkomponente |
Ziel- gewichtung
|
Zielwert (bezogen auf 100% Ziel- erreichung)
|
Performance- Korridor (Ober-/ Untergrenze)
|
Ist-Wert 2019
|
Ist-Wert 2020
|
Ist-Wert 2021
|
Ist-Wert (Durchschnitt 2019-2021)
|
Finale Zielerreichung |
RTSR1 |
33% |
2,5% |
-10,0 % bis 15,0 % |
-54,8 % |
-58,8 % |
73,4 % |
-13,4 % |
0 % |
ROCE |
33% |
44,0% |
32,0 % bis 56,0 % |
35,3 % |
33,5 % |
29,0 % |
32,6 % |
53 % |
Mitarbeiterzufriedenheit |
17% |
62 |
57 bis 67 |
63 |
64 |
71 |
66 |
180 % |
Nachhaltigkeitsleistung |
17% |
115,0 |
102,5 bis 127,5 |
111,6 |
130,3 |
148,3 |
130,1 |
200 % |
Summe |
100% |
|
|
|
|
|
|
81 % |
1 Im bis einschließlich 1. April 2021 gültigen Vergütungssystem wurde beim RTSR auf einen Vergleich mit dem MSCI World Textiles,
Apparel & Luxury Goods Performance Index abgestellt.
Der finale Grad der Zielerreichung der LTI-Tranche 2019–2022 liegt folglich bei 81 %. Es ergeben sich daher folgende individuelle
Auszahlungsbeträge aus der LTI-Tranche 2019–2022 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2023):
AUSZAHLUNG FÜR DEN LTI 2019-2022
|
Zielbetrag ("LTI Budget") in TEUR
|
Durchschnittskurs der HUGO BOSS Aktie im Q4 2018 in EUR
|
Anzahl vorläufig zugeteilter virtueller Aktien ("Initial Grant")
|
Finale Zieler- reichung
|
Anzahl endgültig zugeteilter virtueller Aktien ("Final Grant")
|
Durchschnittskurs der HUGO BOSS Aktie im Q4 2022 in EUR
|
Auszahlungs- betrag in TEUR
|
Amtierende Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2022
|
|
|
|
|
|
|
|
Yves Müller, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2017 |
700 |
60,97 |
11.482 |
81 % |
9.286 |
50,15 |
466 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Ingo Wilts, Ordentliches Vorstandsmitglied von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022 |
711 |
60,97 |
11.666 |
81 % |
9.434 |
50,15 |
473 |
Summe
|
1.411 |
|
23.148 |
|
18.720 |
|
939 |
Die amtierenden Vorstandsmitglieder Daniel Grieder und Oliver Timm sowie das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Heiko Schäfer
erhalten keine Zahlungen aus dem LTI 2019-2022, da sie im Geschäftsjahr 2019 nicht dem Vorstand angehört haben.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Bernd Hake wurden im Rahmen der Trennungsvereinbarung vom September 2019 in Übereinstimmung
mit dem Dienstvertrag und dem vereinbarten Abfindungs-Cap Zahlungen für die anteilig verdienten Tranchen des LTI 2018–2021,
LTI 2019–2022 und LTI 2020–2023 in Höhe von insgesamt 664 TEUR zugesagt, die zum 29. Februar 2020 fällig wurden.
Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Mark Langer stand gemäß der Trennungsvereinbarung vom April 2020 eine Zahlung für die
anteilig erdienten Tranchen des LTI 2019-2022 und LTI 2020-2023 in Höhe von insgesamt 993 TEUR zu, die im März 2022 ausgezahlt
wurde.
Gesamtzahl ausstehender virtueller Aktien am Ende des Geschäftsjahres 2022
Die folgende Übersicht zeigt die von den amtierenden Mitgliedern des Vorstands insgesamt zum Ende des Geschäftsjahres 2022
gehaltenen virtuellen Aktien (Initial Grant):
GESAMTZAHL VIRTUELLER AKTIEN (INITIAL GRANT) AM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES 2022 (IN STÜCK)
|
LTI 2022-2025
|
LTI 2021-2024
|
LTI 2020-2023
|
LTI 2019-2022
|
Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2022 |
Daniel Grieder, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2021 |
44.627 |
57.004 |
0 |
0 |
101.631 |
Yves Müller, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2017 |
17.433 |
30.538 |
17.016 |
11.482 |
76.469 |
Oliver Timm, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2021 |
18.595 |
40.717 |
0 |
0 |
59.312 |
Summe |
80.655 |
128.259 |
17.016 |
11.482 |
237.412
|
Ausblick auf die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien der LTI-Tranche 2023–2026
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die vier oben beschriebenen Zielkomponenten die nachhaltige und langfristige Entwicklung
des Unternehmens fördern. Aus diesem Grund gelten die vier Zielkomponenten auch für die im Geschäftsjahr 2023 aufzulegende
LTI-Tranche 2023–2026.
Außerordentliche Vergütung (Sign-On, Zulagen)
Das Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit von Sonderzahlungen für besondere Leistungen vor, die im Ermessen des Aufsichtsrats
gewährt werden können. In besonderen Situationen kann es jedoch erforderlich sein, weitere außerordentliche Vergütungselemente
auf zeitlich begrenzter Basis zu gewähren. Hierbei handelt es sich um Einmalzahlungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder
etwa zum Ausgleich des Verlusts variabler Vergütung von ehemaligen Arbeitgebern (Sign-On). Ebenso ist es dem Aufsichtsrat
möglich, einem Vorstandsmitglied bei der Übernahme zusätzlicher Verantwortung auf Interimsbasis, diese zeitlich begrenzten
erhöhten Pflichten zu vergüten (Zulage). Jegliche außerordentliche Vergütung ist in ihrer Höhe begrenzt, da diese unter die
in Ziffer III. definierte Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG fällt.
Der Aufsichtsrat hatte bei Abschluss des entsprechenden Dienstvertrags im Jahr 2020 beschlossen, Oliver Timm, der dem Vorstand
seit dem 1. Januar 2021 angehört, eine Einmalzahlung (Sign-On) in Höhe von 500 TEUR zu gewähren. Diese dient dem teilweisen
Ausgleich des Verlusts variabler Vergütungsbestandteile (Restricted Stock Units) seines ehemaligen Arbeitgebers. Teilbeträge
in Höhe von 300 TEUR und 100 TEUR wurden in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 ausbezahlt. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023
wurden weitere 100 TEUR ausbezahlt.
Malus- und Clawback-Regelungen
Gemäß dem aktuellen Vergütungssystem sollen die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder von HUGO BOSS sogenannte Malus- und
Clawback-Regelungen enthalten, die es dem Aufsichtsrat ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht ausbezahlte
variable Vergütungskomponenten zu reduzieren (Malus) oder bereits ausbezahlte variable Vergütungskomponenten zurückzufordern
(Clawback). Dem Aufsichtsrat ist es demnach nach billigem Ermessen möglich, einen Teil oder die gesamte variable Vergütung
einzubehalten oder zurückzufordern, sofern ein Verstoß des Vorstandsmitglieds gegen eine wesentliche Sorgfaltspflicht im Sinne
des § 93 AktG, eine wesentliche dienstvertragliche Pflicht oder im Verhaltenskodex niedergelegte wesentliche Regeln und Handlungsgrundsätze
der Gesellschaft vorliegt (Compliance-Malus und Compliance-Clawback). Zudem ist der Aufsichtsrat berechtigt, eine bereits
ausbezahlte variable Vergütung zurückzuverlangen, sollte sich nach der Auszahlung herausstellen, dass der geprüfte und festgestellte
Konzernabschluss, auf dem die Berechnung des Auszahlungsbetrags beruhte, fehlerhaft war und daher gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften
korrigiert werden musste (Performance-Clawback).
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren beziehungsweise
zurückzufordern, keinen Gebrauch gemacht.
Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines)
Die Share Ownership Guidelines (SOG) sind ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems des Vorstands. Zum weiteren Angleich
der Interessen von Vorstand und Aktionären sollen die SOG die Vorstände zum Kaufen und Halten von Aktien der HUGO BOSS AG
verpflichten. Die Höhe der Aktienhalteverpflichtung (SOG-Ziel) bemisst sich anhand der individuellen Brutto-Grundvergütung
des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Dabei muss der Vorstandsvorsitzende das Zweifache und alle weiteren, ordentlichen Vorstandsmitglieder
das Einfache ihrer Brutto-Grundvergütung investieren und über die gesamte Dauer ihrer Vorstandstätigkeit halten.
Die erforderliche Anzahl der Aktien muss innerhalb von fünf Jahren gehalten werden, wobei der erforderliche Aktienbestand
linear aufzubauen ist und jährlich zum Jahresende durch den Group General Counsel überprüft wird. Eine Überschreitung des
jährlichen Mindestbestands ist jederzeit möglich. Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf der Aktien sind die Regeln und Fristen
der Marktmissbrauchsverordnung zu beachten.
Nach dem Vergütungssystem wird die Anzahl der zu haltenden Aktien auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der HUGO
BOSS Aktie im Xetra-Handel der Deutschen Börse im Monat vor der Bestellung des jeweiligen Vorstandsmitglieds beziehungsweise
vor der jeweils letzten Anpassung des Grundgehalts des Vorstandsmitglieds ermittelt.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, vorhandene Bestandsaktien einzubringen. Folgende Tabelle stellt den Aktienbesitz
der amtierenden Mitglieder des Vorstands zum 31. Dezember 2022 dar:
VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS DIREKT GEHALTENE AKTIEN
|
Vor Beginn der Vorstandstätigkeit erworbene, eingebrachte Bestandsaktien |
Während der Vorstandstätigkeit erworbene Aktien |
Anzahl Aktien am 31. Dezember 2022 |
XETRA-Schlusskurs am 30. Dezember 2022 |
Gesamtwert der Aktien am 31. Dezember 2022 (in TEUR)
|
Daniel Grieder, Vorstandsvorsitzender seit 1. Juni 2021 |
40.000 |
41.000 |
81.000 |
54,16 |
4.387 |
Yves Müller, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Dezember 2017 |
0 |
18.000 |
18.000 |
54,16 |
975 |
Oliver Timm, Ordentliches Vorstandsmitglied seit 1. Januar 2021 |
1.333 |
16.000 |
17.333 |
54,16 |
939 |
Summe |
41.333 |
75.000 |
116.333 |
54,16 |
6.301 |
Für Daniel Grieder und Oliver Timm gelten die SOG zum 31. Dezember 2022 nicht, da ihre Dienstverträge vor der Einführung des
aktuellen Vergütungssystems durch Beschluss der Hauptversammlung 2021 abgeschlossen wurden. Die SOG kommen zur Anwendung,
sobald die jeweiligen Dienstverträge entweder verlängert oder geändert werden. Für Yves Müller gelten die SOG hingegen seit
der Verlängerung seines Dienstvertrages im April 2022. Zum 31. Dezember 2022 hat Yves Müller die Anforderungen der SOG bereits
übertroffen, sowohl in Bezug auf die erstmals im März 2023 anstehende Überprüfung als auch in Bezug auf die Gesamtdauer von
fünf Jahren.
Maximalvergütung
HÖCHSTGRENZEN DER VERGÜTUNG (BEGRENZUNG DER VARIABLEN VERGÜTUNG UND MAXIMALVERGÜTUNG)
Vergütungsbestandteil
|
Cap
|
Kurzfristige variable Vergütung |
150 % des Zielbetrags |
Langfristige variable Vergütung |
250 % des Zielbetrags |
Maximalvergütung |
Vorstandsvorsitzender: 11.000.000 EUR Ordentliches Vorstandsmitglied: 5.500.000 EUR
|
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in zweierlei Hinsicht begrenzt. Zum einen sind für die erfolgsabhängigen Bestandteile
jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die sich für den STI auf 150 % und für den LTI auf 250 % des Zielbetrags belaufen. Diese
Höchstgrenzen wurden in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütungen in allen
Fällen eingehalten, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:
Einhaltung der Maximalvergütungen bei der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung des
Vorstands
|
|
Daniel Grieder
Vorstandsvorsitzender (seit 1. Juni 2021)
|
Yves Müller
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Dezember 2017)
|
Oliver Timm
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Januar 2021)
|
in TEUR |
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung |
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung |
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
1.500 |
2.250 |
2.250 |
613 |
919 |
919 |
650 |
975 |
975 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-2022 |
0 |
0 |
0 |
700 |
1.750 |
466 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
1.500 |
2.250 |
2.250 |
1.313 |
2.669 |
1.385 |
650 |
975 |
975 |
|
|
Dr. Heiko Schäfer
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 16. März 2020 bis 31. Mai 2022)
|
Ingo Wilts
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022)
|
in TEUR |
|
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung |
Zielvergütung |
Max. |
Auszahlung |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
500 |
n.a. |
490 |
500 |
750 |
750 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-2022 |
0 |
0 |
0 |
711 |
1.778 |
473 |
Summe |
|
500 |
n.a. |
490 |
1.211 |
2.528 |
1.223 |
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung festgelegt, die den tatsächlich
zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung bestehend aus Grundvergütung, Nebenleistungen,
Aufwand für die Versorgungszusage, etwaiger außerordentlicher Vergütung sowie kurzfristiger variabler und langfristiger variabler
Vergütung beschränkt. Diese Maximalvergütung kann stets erst rückwirkend überprüft werden, wenn die Auszahlung aus der für
das jeweilige Geschäftsjahr aufgelegten LTI-Tranche getätigt ist.
Die für das Geschäftsjahr 2022 gültige Maximalvergütung beträgt 11.000 TEUR für den Vorstandsvorsitzenden und 5.500 TEUR für
die ordentlichen Vorstandsmitglieder. Über die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 kann erst im Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, da der endgültige Auszahlungsbetrag aus der LTI-Tranche 2022–2025 von der Kursentwicklung
der HUGO BOSS Aktie im vierten Quartal des Jahres 2025 abhängt.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
Regelungen für die Beendigung der Vorstandstätigkeit
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags (ohne dass ein wichtiger Grund für die Kündigung des Dienstvertrags
durch die Gesellschaft vorliegt) hat das jeweilige Vorstandsmitglied einen Anspruch auf eine Abfindung, wobei diese in jedem
Fall auf die Höhe der Gesamtbezüge einschließlich Nebenleistungen auf einen Zeitraum von 24 Monaten begrenzt ist, jedoch nicht
mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet („Abfindungs-Cap“). In den aktuellen Vorstandsverträgen variiert der
Zeitraum für die Berechnung der Abfindung, überschreitet jedoch in keinem Fall 24 Monate. Bei Vertragsverlängerungen wird
auch die Abfindungsregelung für alle Vorstandsmitglieder vereinheitlicht. Die Höhe der Gesamtbezüge bestimmt sich für diese
Zwecke nach der Gesamtvergütung, die für das letzte volle Geschäftsjahr bezogen wurde, und gegebenenfalls nach der voraussichtlichen
Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr. Im Falle der Beendigung eines Vorstandsvertrags erfolgt die Auszahlung noch
offener variabler Vergütungsbestandteile nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im
Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten oder Haltedauern.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags aus einem von dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu vertretenden
wichtigen Grund sehen die Dienstverträge keine Abfindungszahlung vor. Für den Fall der regulären Beendigung enthalten die
Dienstverträge keine Abfindungsregelung.
Die Dienstverträge sehen kein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem „Change of Control“ (Erwerb von mehr als 30 % der
Stimmrechte an der HUGO BOSS AG) vor. Dies gilt auch für Neubestellungen oder Vertragsverlängerungen. Im Übrigen bestehen
keine Entschädigungsvereinbarungen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Für die Vorstandsmitglieder ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach
Beendigung des Dienstvertrags sind diese Vorstandsmitglieder nicht berechtigt, direkt oder indirekt für ein anderes Unternehmen
im Bereich Premium- bzw. Luxusmode und/oder -Accessoires tätig zu sein oder ein solches Unternehmen zu gründen oder daran
beteiligt zu sein, wobei dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot für die Länder gilt, in denen HUGO BOSS und mit HUGO BOSS
verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstvertrags tätig sind. HUGO BOSS ist
verpflichtet, dem Vorstandsmitglied als Ausgleich während der Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbots monatlich
einen Betrag in Höhe von einem Vierundzwanzigstel der jährlichen Zielvergütung (Grundvergütung sowie STI und LTI mit einer
jeweiligen Zielerreichung von 100 %) zu zahlen.
Bei Neubestellungen oder Vertragsverlängerungen werden die Regelungen vereinheitlicht und eine Anrechnung etwaiger Abfindungszahlungen
auf die Zahlung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot (Karenzentschädigung) vereinbart.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
Im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder nach § 162 AktG
Die folgende Tabelle stellt die den amtierenden Mitgliedern des Vorstands (aktiv zum 31. Dezember 2022) im abgelaufenen Geschäftsjahr
gewährten und geschuldeten erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen
relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Grundvergütung, die im Geschäftsjahr
angefallenen Nebenleistungen, das im Geschäftsjahr ausbezahlte Versorgungsentgelt, den im Geschäftsjahr 2022 gewährten STI
2022 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2023), den im Geschäftsjahr 2022 gewährten LTI 2019–2022 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2023)
sowie etwaige Sondervergütungen.
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
|
|
Daniel Grieder
Vorstandsvorsitzender (seit 1. Juni 2021)
|
Yves Müller
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Dezember 2017), Sprecher des Vorstands (von 16. Juli 2020 bis 31. Mai 2021)
|
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
|
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung |
1.300 |
35 |
758 |
37 |
750 |
35 |
750 |
35 |
Nebenleistungen |
132 |
4 |
68 |
3 |
20 |
1 |
30 |
1 |
Versorgungsentgelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
1.432 |
39 |
826 |
41 |
770 |
36 |
780 |
36 |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
2.250 |
61 |
0 |
0 |
919 |
43 |
0 |
0 |
STI 2021 |
0 |
0 |
1.212 |
59 |
0 |
0 |
693 |
32 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
466 |
22 |
0 |
0 |
LTI 2018-2021 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
294 |
14 |
Summe |
|
2.250 |
61 |
1.212 |
59 |
1.385 |
64 |
986 |
46 |
Sonstiges |
Sondervergütung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
400 |
18 |
Gesamtvergütung |
|
3.682 |
100 |
2.038 |
100 |
2.154 |
100 |
2.166 |
100 |
|
|
Oliver Timm
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Januar 2021)
|
|
|
2022 |
|
2021 |
|
|
|
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung |
750 |
41 |
750 |
38 |
Nebenleistungen |
15 |
1 |
45 |
2 |
Versorgungsentgelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
765 |
42 |
795 |
40 |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
975 |
53 |
0 |
0 |
STI 2021 |
0 |
0 |
900 |
45 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
LTI 2018-2021 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
975 |
53 |
900 |
45 |
Sonstiges |
Sondervergütung |
100 |
5 |
300 |
15 |
Gesamtvergütung |
|
1.840 |
100 |
1.995 |
100 |
Im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle enthält die den früheren Vorstandsmitgliedern, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre
beendet haben, im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG:
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
|
|
Dr. Heiko Schäfer
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 16. März 2020 bis 31. Mai 2022)
|
Ingo Wilts
Ordentliches Vorstandsmitglied (von 15. August 2016 bis 28. Februar 2022)
|
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
|
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung |
725 |
59 |
725 |
50 |
750 |
38 |
725 |
42 |
Nebenleistungen |
11 |
1 |
19 |
1 |
10 |
1 |
22 |
1 |
Versorgungsentgelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
736 |
60 |
744 |
52 |
760 |
38 |
747 |
44 |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
490 |
40 |
0 |
0 |
750 |
38 |
0 |
0 |
STI 2021 |
0 |
0 |
693 |
48 |
0 |
0 |
679 |
40 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
473 |
24 |
0 |
0 |
LTI 2018-2021 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
286 |
17 |
Summe |
|
490 |
40 |
693 |
48 |
1.223 |
62 |
965 |
56 |
Sonstiges |
Bezug Altersversorgung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlung DC1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
|
1.226 |
100 |
1.436 |
100 |
1.983 |
100 |
1.712 |
100 |
|
|
Mark Langer
Vorstandsvorsitzender (von 19. Mai 2016 bis 15. Juli 2020), Ordentliches Vorstandsmitglied (von 15. Januar 2010 bis 18. Mai 2016)
|
|
|
2022 |
2021 |
|
|
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
Versorgungsentgelt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
0 |
0 |
0 |
0 |
Kurzfristige variable Vergütung |
STI 2022 |
0 |
0 |
|
0 |
STI 2021 |
0 |
0 |
725 |
64 |
Langfristige variable Vergütung |
LTI 2019-20221 |
993 |
100 |
0 |
0 |
LTI 2018-2021 |
0 |
0 |
404 |
36 |
Summe |
|
993 |
100 |
1.129 |
100 |
Sonstiges |
Bezug Altersversorgung |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlung DC1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtvergütung |
|
993 |
100 |
1.129 |
100 |
1 Deferred Compensation: Durch Entgeltumwandlung zusätzlich erworbene Versorgungsbezüge.
2 Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Mark Langer stand gemäß der Trennungsvereinbarung vom April 2020 eine Zahlung für die
anteilig erdienten Tranchen des LTI 2019-2022 und LTI 2020-2023 in Höhe von insgesamt 993 TEUR zu, die im März 2022 ausgezahlt
wurde.
Den früheren Vorstandsmitgliedern Bernd Hake (ordentliches Vorstandsmitglied vom 1. März 2016 bis 2. Juli 2019), Claus-Dietrich
Lahrs (Vorstandsvorsitzender vom 1. August 2008 bis 29. Februar 2016) und Christoph Auhagen (ordentliches Vorstandsmitglied
vom 1. Dezember 2009 bis 22. April 2016) wurden im Geschäftsjahr 2022 wie auch im Geschäftsjahr 2021 keine erfolgsunabhängigen
oder erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile gewährt und geschuldet.
Zielvergütung und Ist-Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022
Die folgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder (aktiv zum 31. Dezember 2022)
für das Geschäftsjahr 2022 dar. Diese umfasst die für das Geschäftsjahr zugesagte Zielvergütung, die im Falle einer Zielerreichung
von 100 % gewährt wird, ergänzt um die Angaben der individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen. Darüber hinaus
wird zusätzlich als Ist-Vergütung der Zufluss für das Geschäftsjahr gemäß DCGK angegeben. Diese Ist-Vergütung umfasst die
im Geschäftsjahr ausbezahlte Festvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen, das für das Geschäftsjahr geschuldete
Versorgungsentgelt, die im März 2023 fällige Auszahlung aus dem STI 2022 und die im März 2023 fällige Auszahlung aus dem LTI
2019–2022. Für die laufenden Altersversorgungszusagen wird zusätzlich der für das Geschäftsjahr angefallene Versorgungsaufwand
nach IFRS berücksichtigt.
ZIELVERGÜTUNG UND ZUFLUSS NACH DCGK IM GESCHÄFTSJAHR 2022
|
|
Daniel Grieder
Vorstandsvorsitzender (seit 1. Juni 2021)
|
Yves Müller
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Dezember 2017)
|
(in TEUR) |
|
Ziel- vergütung
|
Minimal- vergütung
|
Maximal- vergütung
|
Zufluss |
Ziel- vergütung
|
Minimal- vergütung
|
Maximal- vergütung
|
Zufluss |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung 2022 |
1.300 |
1.300 |
1.300 |
1.300 |
750 |
750 |
750 |
750 |
Nebenleistungen 2022 |
132 |
132 |
132 |
132 |
20 |
20 |
20 |
20 |
Versorgungsentgelt 2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
1.432 |
1.432 |
1.432 |
1.432 |
770 |
770 |
770 |
770 |
Kurzfr. var. Vergütung |
STI 2022 |
1.500 |
0 |
2.250 |
2.250 |
613 |
0 |
919 |
919 |
Langfr. var. Vergütung |
LTI 2022-2025 |
2.400 |
0 |
6.000 |
- |
938 |
0 |
2.344 |
- |
LTI 2019-2022 |
- |
- |
- |
0 |
- |
- |
- |
466 |
Summe |
|
3.900 |
0 |
8.250 |
2.250 |
1.550 |
0 |
3.263 |
1.385 |
Altersversorgung |
Versorgungsaufwand 2022 |
520 |
520 |
520 |
520 |
300 |
300 |
300 |
300 |
Sonstiges |
Sondervergütung 2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtverg. |
|
5.852 |
1.952 |
10.202 |
4.202 |
2.620 |
1.070 |
4.332 |
2.454 |
|
|
Oliver Timm
Ordentliches Vorstandsmitglied (seit 1. Januar 2021)
|
(in TEUR) |
|
Ziel- vergütung
|
Minimal- vergütung
|
Maximal- vergütung
|
Zufluss |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Grundvergütung 2022 |
750 |
750 |
750 |
750 |
Nebenleistungen 2022 |
15 |
15 |
15 |
15 |
Versorgungsentgelt 2022 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
765 |
765 |
765 |
765 |
Kurzfr. var. Vergütung |
STI 2022 |
650 |
0 |
975 |
975 |
Langfr. var. Vergütung |
LTI 2022-2025 |
1.000 |
0 |
2.500 |
- |
LTI 2019-2022 |
- |
- |
- |
0 |
Summe |
|
1.650 |
0 |
3.475 |
975 |
Altersversorgung |
Versorgungsaufwand 2022 |
300 |
300 |
300 |
300 |
Sonstiges |
Sondervergütung 2022 |
100 |
100 |
100 |
100 |
Gesamtverg. |
|
2.815 |
1.165 |
4.640 |
2.140 |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022
Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt
und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist
gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossenen
und mit Wirkung zum 30. Juli 2020 angepassten Vergütungssystem entspricht.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus
zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer
zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben
des DCGK.
Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022
Jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats enthält eine jährliche Festvergütung in Höhe von 80 TEUR (Grundbetrag). Der Vorsitzende
erhält das 2,5-Fache (200 TEUR) und der stellvertretende Vorsitzende das 1,75-Fache (140 TEUR) dieses Grundbetrags.
Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Arbeitsausschuss, im Prüfungsausschuss sowie im Personalausschuss mit zusätzlich
je 30 TEUR, der Vorsitz in einem dieser Ausschüsse mit zusätzlich je 60 TEUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss
wird mit zusätzlich 20 TEUR vergütet. Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird keine Vergütung
gewährt. Maximal werden lediglich die drei höchstdotierten Ämter in den Ausschüssen zusätzlich vergütet. Diese Regelung führt
zur Festsetzung einer individuellen Maximalvergütung für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats entsprechend den von dem
jeweiligen Mitglied bekleideten Positionen in den Ausschüssen.
VERGÜTUNG FÜR AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT UND AUSSCHUSSTÄTIGKEIT
Über die zuvor beschriebene Vergütung hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt. Das geltende System sieht folglich weder
einen variablen Vergütungsbestandteil noch Sitzungsgelder vor.
Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene
Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern
des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer
wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft
gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft
geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2022 keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile
für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern
wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle stellt die den amtierenden und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten
und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG
dar. Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr
2022 handelt es sich um die für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 gewährte Festvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr
2023) und die gewährte Vergütung für Ausschussmitgliedschaften im Geschäftsjahr 2022 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2023).
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
|
|
Festvergütung (Grundbetrag) |
Vergütung für Ausschusstätigkeit |
Gesamt- vergütung
|
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
Hermann Waldemer, Vorsitzender |
in TEUR |
200 |
200 |
150 |
150 |
350 |
350 |
in % |
57 |
57 |
43 |
43 |
100 |
100 |
Sinan Piskin, Stellvertretender Vorsitzender |
in TEUR |
140 |
140 |
90 |
90 |
230 |
230 |
in % |
61 |
61 |
39 |
39 |
100 |
100 |
Iris Epple-Righi |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Katharina Herzog |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Anita Kessel |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Gaetano Marzotto |
in TEUR |
80 |
80 |
50 |
50 |
130 |
130 |
in % |
62 |
62 |
38 |
38 |
100 |
100 |
Luca Marzotto |
in TEUR |
80 |
80 |
60 |
60 |
140 |
140 |
in % |
57 |
57 |
43 |
43 |
100 |
100 |
Tanja Silvana Nitschke |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Christina Rosenberg |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Martin Sambeth |
in TEUR |
80 |
80 |
30 |
30 |
110 |
110 |
in % |
73 |
73 |
27 |
27 |
100 |
100 |
Bernd Simbeck (seit 1. Sep. 2021) |
in TEUR |
80 |
27 |
60 |
20 |
140 |
47 |
in % |
57 |
57 |
43 |
43 |
100 |
100 |
Robin J. Stalker |
in TEUR |
80 |
80 |
60 |
60 |
140 |
140 |
in % |
57 |
57 |
43 |
43 |
100 |
100 |
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
|
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Antonio Simina bis 31. Aug. 2021 |
in TEUR |
- |
53 |
- |
40 |
- |
93 |
in % |
- |
57 |
- |
43 |
- |
100 |
Den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Kirsten Kistermann-Christophe, Fridolin Klumpp, Michel Perraudin und Axel Salzmann,
die allesamt am 27. Mai 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, wurden weder im Geschäftsjahr 2022 noch im Geschäftsjahr
2021 Vergütungen gewährt und geschuldet.
Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des
Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der amtierenden
und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung des Unternehmens (bezogen auf den Umsatz, das
EBIT, das Konzernergebnis und den Jahresüberschuss der HUGO BOSS AG) und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis
dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von HUGO BOSS konzernweit im jeweiligen
Geschäftsjahr abgestellt wird.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG – VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IM VERGLEICH ZUR BELEGSCHAFTSVERGÜTUNG UND ERTRAGSENTWICKLUNG
Jährliche Veränderung in % |
2022 ggü. 2021 |
2021 ggü. 2020 |
2020 ggü. 2019 |
2019 ggü. 2018 |
2018 ggü. 2017 |
Ertragskennzahlen
|
|
|
|
|
|
|
Konzernumsatz |
31 |
43 |
-33 |
3 |
2 |
|
Operatives Konzernergebnis (EBIT) |
47 |
197 |
-169 |
-1 |
2 |
|
Konzernergebnis |
54 |
166 |
-207 |
-13 |
2 |
|
Jahresüberschuss HUGO BOSS AG |
41 |
163 |
-191 |
-14 |
-17 |
Belegschaftsvergütung1
|
|
|
|
|
|
|
Belegschaft HUGO BOSS Konzern |
142 |
93 |
- |
- |
- |
Vorstandsvergütung
|
|
|
|
|
|
|
Amtierende Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2022
|
|
|
|
|
|
|
|
Daniel Grieder (Vorsitzender seit 06/2021) |
81 |
- |
- |
- |
- |
|
|
Yves Müller (seit 12/2017; Sprecher des Vorstands von 07/2020 bis 05/2021) |
-1 |
70 |
7 |
-27 |
1647 |
|
|
Oliver Timm (seit 01/2021) |
-8 |
- |
- |
- |
|
|
Ehemalige Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Dr. Heiko Schäfer (von 03/2020 bis 05/2022) |
-15 |
59 |
- |
- |
- |
|
|
Ingo Wilts (von 08/2016 bis 02/2022) |
16 |
36 |
1 |
-25 |
39 |
|
|
Mark Langer (Vorsitzender von 05/2016 bis 07/2020, Ordentliches Mitglied von 01/2010 bis 05/2016) |
-12 |
24 |
-46 |
-27 |
25 |
|
|
Bernd Hake (von 03/2016 bis 07/2019) |
- |
- |
-48 |
-81 |
48 |
|
|
Christoph Auhagen (von 12/2009 bis 04/2016) |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
Claus-Dietrich Lahrs (Vorsitzender von 08/2008 bis 02/2016) |
- |
- |
- |
- |
- |
Aufsichtsratsvergütung
|
|
|
|
|
|
|
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Dezember 2022
|
|
|
|
|
|
|
|
Hermann Waldemer (seit 05/2015; Vorsitzender seit 05/2020) |
0 |
57 |
47 |
-18 |
4 |
|
|
Sinan Piskin (seit 11/2008; Stellvertretender Vorsitzender seit 05/2020) |
0 |
62 |
37 |
-18 |
4 |
|
|
Iris Epple-Righi (seit 05/2020) |
0 |
99 |
- |
- |
- |
|
|
Katharina Herzog (seit 05/2020) |
0 |
99 |
- |
- |
- |
|
|
Anita Kessel (seit 05/2015) |
0 |
49 |
-8 |
-18 |
4 |
|
|
Gaetano Marzotto (seit 02/2010) |
0 |
80 |
81 |
-18 |
4 |
|
|
Luca Marzotto (seit 02/2010) |
0 |
45 |
-7 |
-18 |
4 |
|
|
Tanja Silvana Nitschke (seit 05/2015) |
0 |
68 |
64 |
-18 |
4 |
|
|
Christina Rosenberg (seit 05/2020) |
0 |
106 |
- |
- |
- |
|
|
Martin Sambeth (seit 08/2016) |
0 |
73 |
59 |
-18 |
4 |
|
|
Bernd Simbeck (seit 09/2021) |
198 |
- |
- |
- |
- |
|
|
Robin J. Stalker (seit 05/2020) |
0 |
96 |
- |
- |
- |
|
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
Antonio Simina (bis 08/2021, Stellvertretender Vorsitzender bis 05/2020) |
- |
-16 |
-44 |
-22 |
4 |
|
|
Kirsten Kistermann-Christophe (bis 05/2020) |
- |
- |
-75 |
-18 |
4 |
|
|
Fridolin Klumpp (bis 05/2020) |
- |
- |
-75 |
-18 |
4 |
|
|
Michel Perraudin (Vorsitzender bis 05/2020) |
- |
- |
-72 |
-15 |
3 |
|
|
Axel Salzmann (bis 05/2020) |
- |
- |
-75 |
-18 |
4 |
1 Gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG ist derzeit noch kein Vergleich der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalentbasis
über die letzten fünf Geschäftsjahre gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG in den Vergütungsbericht aufzunehmen.
2 Absolut betrachtet entspricht dies einem Anstieg der konzernweiten durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis
von 46 TEUR im Geschäftsjahr 2021 auf 52 TEUR im Geschäftsjahr 2022. Der Anstieg reflektiert größtenteils Gehaltsanpassungen
vor dem Hintergrund der weltweit hohen Inflation, die im Geschäftsjahr 2021 im Zusammenhang mit COVID-19 umgesetzten Maßnahmen
zur Reduzierung von Arbeitszeiten und Personalkosten sowie Währungseffekte.
3 Der Anstieg der Belegschaftsvergütung im Geschäftsjahr 2021 reflektiert auch die im Geschäftsjahr 2020 im Zusammenhang mit
COVID-19 umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitszeiten und Personalkosten.
CEO Investment Opportunity
Zwischen Daniel Grieder und der Familie Marzotto ist vor Daniel Grieders Amtsantritt eine sogenannte CEO Investment Opportunity
vereinbart worden, deren Ziel es ist, einen Anreiz für eine deutliche und nachhaltige Kurssteigerung der HUGO BOSS Aktie zu
setzen. Als Vergütung durch einen Dritten ist die CEO Investment Opportunity explizit nicht Teil des Vergütungssystems nach
§ 87a AktG. Daher ist sie auch nicht in die Maximalvergütung einzubeziehen.
Der Aufsichtsrat hat die Vereinbarung der CEO Investment Opportunity in einer Plenumssitzung erörtert und zustimmend zur Kenntnis
genommen. Nach Auffassung des Aufsichtsrats bestehen keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der CEO Investment Opportunity.
Durch die direkte Anknüpfung an die langfristige Kursentwicklung der HUGO BOSS Aktie profitieren alle Aktionäre von HUGO BOSS
von einer nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses.
Die CEO Investment Opportunity wurde durch die Gründung eines Investmentvehikels namens ZPG HOLDING S.àr.l. ("ZPG") umgesetzt.
ZPG hat Mitte 2021 625.000 HUGO BOSS Aktien zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 46,40 EUR erworben und wird diese Aktien
bis zum Eintritt eines sogenannten Liquiditätsereignisses halten. In diesem Zusammenhang investierte Daniel Grieder insgesamt
1,5 Mio. EUR in Stammaktien der ZPG, der Rest der Investition wurde von der PFC S.r.l. und der Zignago Holding S.p.A., die
jeweils von der Familie Marzotto kontrolliert werden, sowie einer Drittfinanzierung durch eine Bank bereitgestellt. Die PFC
S.r.l. und die Zignago Holding S.p.A. halten den Rest der Stammaktien sowie bestimmte Vorzugsaktien mit begrenzten wirtschaftlichen
Rechten, die den Stammaktien im Rang vorgehen.
Liquiditätsereignisse sind die Ausübung einer Call-Option durch ZPG, die Ausübung einer Put-Option durch Daniel Grieder oder
der Verkauf der HUGO BOSS Aktien durch ZPG an einen Dritten.
Die Call-Option kann seitens ZPG entweder im Falle des Ausscheidens von Daniel Grieder bei HUGO BOSS oder in einem Zeitraum
von 120 Tagen nach dem regulären Ablauf seines Dienstvertrages mit HUGO BOSS ausgeübt werden. Wird die Call-Option aus einem
von Daniel Grieder zu vertretenden Grund ausgeübt (beispielsweise Kündigung durch Daniel Grieder, die nicht auf einem wichtigen
Grund beruht), erhält er den niedrigeren Betrag entweder des beizulegenden Zeitwerts (Marktwerts) seiner ZPG-Anteile oder
seines ursprünglichen Investments. Wird die Call-Option ausgeübt, ohne dass Daniel Grieder dazu Anlass gegeben hat (beispielsweise
Kündigung durch HUGO BOSS ohne wichtigen Grund), erhält er den Marktwert seiner ZPG-Anteile.
Die Put-Option kann von Daniel Grieder ausgeübt werden, wenn der durchschnittliche Kurs der HUGO BOSS Aktie innerhalb eines
Zeitraums von 120 Tagen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Der für die Ausübung der Put-Option erforderliche Mindestkurs
beträgt 75,10 EUR, was einer Steigerung von 62 % gegenüber dem durchschnittlichen Kaufpreis der HUGO BOSS Aktien (46,40 EUR)
entspricht. Die Gegenleistung sowohl im Falle einer Ausübung der Put-Option als auch im Falle einer Veräußerung der HUGO BOSS
Aktien durch ZPG an einen Dritten ist der Marktwert der von Daniel Grieder gehaltenen ZPG-Anteile.
Der Marktwert der ZPG-Anteile von Daniel Grieder ergibt sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Kaufpreis der
HUGO BOSS Aktien (46,40 EUR) und dem durchschnittlichen Kurs der HUGO BOSS Aktien während der letzten 120 Tage vor dem Liquiditätsereignis.
Liegt der durchschnittliche Aktienkurs von HUGO BOSS in den 120 Tagen vor dem Liquiditätsereignis zwischen 46,40 EUR und 75,00
EUR, erhält Daniel Grieder den investierten Betrag von 1,5 Mio. EUR zurück; liegt der durchschnittliche Aktienkurs in den
120 Tagen vor dem Liquiditätsereignis unter 46,40 EUR, fällt der Betrag je nach Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses entsprechend
geringer aus. Liegt der durchschnittliche Aktienkurs in den 120 Tagen vor dem Liquiditätsereignis hingegen bei 75,10 EUR oder
höher, erhöht sich der Marktwert der ZPG-Anteile von Daniel Grieder in Abhängigkeit von der Kursentwicklung der HUGO BOSS
Aktie. Beispielsweise würde ein durchschnittlicher Aktienkurs von 75,10 EUR zu einem Marktwert von 7,1 Mio. EUR führen, ein
durchschnittlicher Aktienkurs von 100,00 EUR zu einem Marktwert von 14,8 Mio. EUR und ein durchschnittlicher Aktienkurs von
126,00 EUR zu einem Marktwert von 23,6 Mio. EUR.
Metzingen, 7. März 2023
HUGO BOSS AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die HUGO BOSS AG, Metzingen
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der HUGO BOSS AG, Metzingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich
nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 7. März 2023
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Dr. Thomas Reitmayr
Wirtschaftsprüfer
|
Marco Koch
Wirtschaftsprüfer
|
|
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 2023 // WEITERE INFORMATIONEN
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 2023 beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 70.400.000
nennwertlose Namensstammaktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte somit 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte aus eigenen
nennwertlosen Namensstammaktien ruhen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach der gesetzlichen Neuregelung in § 118a AktG führt
zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie bei der Ausübung der Aktionärsrechte sowohl gegenüber einer physischen
Hauptversammlung als auch gegenüber der zuletzt abgehaltenen virtuellen Hauptversammlung nach der Sondergesetzgebung aufgrund
der COVID-19-Pandemie. Wir bitten Sie daher um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit
der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts, des Rechts zur Einreichung
von Stellungnahmen, des Auskunfts- und Rederechts sowie zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts.
Der Vorstand der HUGO BOSS AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 118a AktG, § 26n Abs. 1 Einführungsgesetz
zum AktG entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
Die virtuelle Hauptversammlung wird am 9. Mai 2023 ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im Internet über den Online-Service
übertragen (ausführlicher dazu nachfolgend). Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich durch
Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt
ausüben.
Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung
Die Gesellschaft hat einen Online-Service zur Hauptversammlung eingerichtet. Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete
Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten können sich über den Online-Service elektronisch zur Versammlung zuschalten
und auf diese Weise an der Hauptversammlung teilnehmen und teilnahmegebundene Aktionärsrechte wie in dieser Einberufung beschrieben
ausüben.
Auch diejenigen Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung angemeldet sind, haben Zugang zum Online-Service und können dort
als Gäste die gesamte Versammlung live in Bild und Ton verfolgen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Zuschaltung und die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Ausübung des Stimmrechts, ist jedoch zwingend eine Anmeldung
zur Hauptversammlung erforderlich. Für die Anmeldung beachten Sie bitte die Hinweise im Abschnitt „Anmeldung“.
Der Online-Service ist zugänglich unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“.
Den Zugang zum Online-Service erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen Zugangsnummer,
die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Sofern Sie zum Beginn des 18. April 2023 als Aktionär im Aktienregister
eingetragen sind, erhalten Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung die Zugangsdaten zum Online-Service übersandt. Aktionäre,
deren Eintragung im Aktienregister erst danach erfolgt, erhalten die Zugangsdaten zum Online-Service auf Anforderung von der
Gesellschaft übersandt. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der
Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort,
das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben.
Bevollmächtige (außer die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) erhalten eigene Zugangsdaten zum Online-Service
(wie näher im Abschnitt „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ beschrieben) und verwenden zur Anmeldung im Online-Service bitte ausschließlich diese ihnen übersandten Zugangsdaten.
Haben Aktionäre einen Dritten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) bevollmächtigt, können
sie ihre Aktionärsrechte – einschließlich des Rederechts – nur dann selbst ausüben, wenn zuvor die entsprechende Bevollmächtigung
gemäß den in dieser Einberufung beschriebenen Regelungen widerrufen wurde. Soweit Aktionäre die Hauptversammlung über den
Online-Service ausschließlich live in Bild und Ton als Gäste verfolgen, aber nicht elektronisch zugeschaltet sind, gilt dies
nicht als Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung.
Anmeldung
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (d.h. zur elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung) und zur Ausübung
des Stimmrechts sowie der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Maßgeblich
für die Eintragung im Aktienregister am Tag der virtuellen Hauptversammlung ist der Bestand am technisch maßgeblichen Bestandsstichtag
(hierzu näher nachfolgend unter "Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag“.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens sechs Tage vor der virtuellen
Hauptversammlung zugehen; der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Dienstag, 2. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ. Die Anmeldung muss unter folgender Adresse zugehen:
|
HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per Telefax: +49 89 207 03 79 51 oder per E-Mail: [email protected]
|
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich auch per Internet über den Online-Service gemäß dem von der
Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“
anmelden. Auch in diesem Fall muss Ihre Anmeldung bis Dienstag, 2. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, erfolgt sein.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular,
das auch für die Vollmachtserteilung oder Briefwahl genutzt werden kann, sowie auf der genannten Internetseite.
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung finden Sie nachfolgend in den
Abschnitten „Stimmabgabe durch Briefwahl“, „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ sowie „Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“.
Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde im Sinne des § 135 AktG können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit, die
gesamte virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton zu verfolgen und die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht,
auszuüben, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der virtuellen Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand
am Ende des Anmeldeschlusstags (Dienstag, 2. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters
in der Zeit von jeweils einschließlich 3. Mai 2023, 0:00 Uhr MESZ, bis 9. Mai 2023 erst mit Wirkung nach der virtuellen Hauptversammlung
verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Umschreibungsstopp bzw. Technical Record
Date) ist daher der Ablauf des 2. Mai 2023.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Wir bieten Aktionären sowie deren Bevollmächtigten an, das Stimmrecht durch Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation)
auszuüben. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt
Anmeldung) erforderlich.
Für die Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Formular
verwendet werden. Briefwahlstimmen müssen bei der Gesellschaft per Post bis spätestens Montag, den 8. Mai 2023, 24:00 Uhr
MESZ, in Textform unter
|
HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
|
eingehen. Alternativ können Briefwahlstimmen per Telefax, per E-Mail in Textform unter
oder per Internet über den Online-Service bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Für den Zugang zum Online-Service sowie dessen Nutzung durch Bevollmächtigte beachten
Sie bitte die Informationen im obigen Abschnitt „Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung“.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden
Punkt der Einzelabstimmung.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Briefwahlstimmen ein und ist nicht erkennbar, welche
zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen
Erklärungen, danach die per Telefax übersandten Erklärungen und zuletzt auf dem Postweg übersandte Erklärungen berücksichtigt.
Gehen sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ein, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Weitere Hinweise zur Stimmabgabe durch Briefwahl finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular
sowie auf der genannten Internetseite.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (insbesondere Kreditinstitute),
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne des § 135 AktG oder einen anderen
Dritten ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär nach den vorstehenden
Bestimmungen (Abschnitt Anmeldung) erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Für die Vollmachtserteilung bzw. den Nachweis der
Bevollmächtigung können der Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder das im Internet unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“ zur Verfügung stehende Formular verwendet werden; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ebenso möglich ist die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft per Internet über den Online-Service.
Die Übermittlung der Vollmacht oder des Nachweises der Bevollmächtigung sowie Änderungen oder der Widerruf von Vollmachten
müssen bei der Gesellschaft per Post bis spätestens Montag, den 8. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, in Textform unter
|
HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
|
eingehen. Alternativ können die Übermittlung der Vollmacht oder des Nachweises der Bevollmächtigung sowie Änderungen oder
der Widerruf von Vollmachten per Telefax, per E-Mail in Textform unter
oder per Internet über den Online-Service bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt
durchgeführt werden. Für den Zugang zum Online-Service sowie dessen Nutzung durch Bevollmächtigte beachten Sie bitte die Informationen
im obigen Abschnitt Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für
von ihnen vertretene Aktionäre daher lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ausüben. Für die Rechteausübung durch
Bevollmächtigte gelten die in dieser Einberufung enthaltenen Hinweise zur Stimmrechtsausübung sowie zur Ausübung weiterer
teilnahmegebundener Aktionärsrechte, insbesondere zum Rede- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, entsprechend.
Für die Nutzung des Online-Service werden den Bevollmächtigten Zugangsdaten übersandt, die ihnen die Rechtsausübung im Wege
der elektronischen Kommunikation über den Online-Service ermöglichen. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs/der
Aktionärin (siehe oben im Abschnitt „Anmeldung“). Die Bevollmächtigung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit Bevollmächtigte ihre individuellen Zugangsdaten rechtzeitig
erhalten. Wir bitten Bevollmächtigte, ausschließlich die ihnen übersandten Zugangsdaten für die Nutzung des Online-Service
zu verwenden.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten Aktionären sowie deren Bevollmächtigten zusätzlich an, sich durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung
durch den Aktionär nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt Anmeldung) erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Ohne solche ausdrücklichen
Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder Anträgen nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.
Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen, ihre Änderung oder ihr Widerruf kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen, ihre Änderung oder ihr Widerruf müssen bei der Gesellschaft per Post bis spätestens Montag, den 8. Mai 2023, 24:00
Uhr MESZ in Textform unter
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HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg
|
eingehen. Alternativ können Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen per Telefax,
per E-Mail in Textform unter
oder per Internet über den Online-Service bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Für den Zugang zum Online-Service sowie dessen Nutzung durch Bevollmächtigte beachten
Sie bitte die Informationen im obigen Abschnitt Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Erteilung von Vollmacht und Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Vollmachts- und Weisungserteilung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service
abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen, danach die per Telefax übersandten Erklärungen und
zuletzt auf dem Postweg übersandte Erklärungen berücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden
sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie auf der genannten Internetseite.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte, dass es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellungsverzögerungen
kommen kann.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Alsbald nach der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“ folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
1. |
der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur nicht erforderlichen Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
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2. |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, u.a. die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie
der unter Punkt 6 genannte Vergütungsbericht;
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3. |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung und mittels Briefwahl verwendet werden können.
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Die zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich weitergehenden Informationen zu den nachstehend beschriebenen Rechten
der Aktionäre werden unter der obigen Internetadresse auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 130a, § 131 Abs. 1 und § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i.V.m. § 254
AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 500.000
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder
in elektronischer Form (§ 126a BGB, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft (HUGO
BOSS AG, Vorstand, Dieselstraße 12, 72555 Metzingen, [email protected]) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der virtuellen Hauptversammlung sind
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Samstag, 8. April 2023, 24:00 Uhr MESZ.
Die Antragsteller müssen ausweislich des Aktienregisters Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich
angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sein und müssen nachweisen, dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch
bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG
sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich
zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag der virtuellen Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist somit Montag, 24. April 2023, 24:00 Uhr MESZ.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß
§ 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. §
124 Abs. 3 Satz 4 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das
Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, insbesondere gilt auch hier Montag, 24. April 2023, 24:00 Uhr MESZ als letztmöglicher
Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter der nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht
zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich
zu richten an:
|
HUGO BOSS AG Vorstand Dieselstraße 12 72555 Metzingen oder per E-Mail: [email protected]
|
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von
Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG
als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach ordnungsgemäßer Anmeldung auf den oben
beschriebenen Wegen ausgeübt werden (siehe oben im Abschnitt „Anmeldung“). Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen ist
und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge im Wege
der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts (siehe unten im Abschnitt Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der virtuellen Hauptversammlung) zu stellen, bleibt unberührt.
Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Vor der Hauptversammlung können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten Stellungnahmen zu
den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Solche Stellungnahmen können der Gesellschaft
ausschließlich in Textform über den Online-Service unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“
übermittelt werden, sobald dieser Service freigeschaltet wird (voraussichtlich in der 15. Kalenderwoche 2023). Fristende für
die Einreichung von Stellungnahmen ist Mittwoch, 3. Mai 2023, 24.00 Uhr MESZ. Wir bitten den Umfang von Stellungnahmen auf
ein angemessenes Maß zu begrenzen, um den Aktionären eine ordnungsgemäße Sichtung der Stellungnahmen zu ermöglichen. Ihr Umfang
darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter im Online-Service
unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“
bis spätestens zum Donnerstag, 4. Mai 2023, 24.00 Uhr MESZ veröffentlicht. Mit dem Einreichen der Stellungnahme erklären sich
Aktionäre oder Bevollmächtigte mit der Veröffentlichung der Stellungnahme unter Offenlegung des Namens und des Wohnorts beziehungsweise
Sitzes einverstanden. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Online-Service veröffentlicht. Für den Zugang
zum Online-Service beachten Sie bitte die Hinweise oben im Abschnitt Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,
die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder
wenn der/die Einreichende zu erkennen gibt, dass er/sie an der virtuellen Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht
vertreten lassen wird.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorab-Einreichung von Fragen nach § 131
Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet,
es sei denn, sie werden im Rahmen des Rederechts in der Hauptversammlung gestellt. Auch Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche
gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht berücksichtigt. Diese
sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen beziehungsweise zu stellen oder
zu erklären.
Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der virtuellen Hauptversammlung
Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte haben in der virtuellen Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation
nach § 130a Abs. 5 und 6 AktG. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen
(einschließlich von Nachfragen) nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
In der virtuellen Hauptversammlung können Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte zudem gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom
Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen in der virtuellen Hauptversammlung gegebenen Antworten
des Vorstands sowie zu in der virtuellen Hauptversammlung in Redebeiträgen gestellten Fragen.
Voraussetzung für die Ausübung des Rede-, Antrags- und Auskunftsrechts nach diesem Abschnitt ist die ordnungsgemäße Anmeldung
und elektronische Zuschaltung zur Versammlung. Hierfür beachten Sie bitte die Hinweise in den Abschnitten „Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung“ sowie „Anmeldung“.
Redebeiträge sind während der virtuellen Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über den Online-Service
anzumelden. Für den Zugang zum Online-Service beachten Sie bitte die Hinweise im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung“. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der virtuellen Hauptversammlung näher erläutern.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen einem Aktionär und der Gesellschaft
in der virtuellen Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung ist ein internetfähiges Gerät mit
Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation
finden Sie auf unserer Internetseite unter
hauptversammlung.hugoboss.com
unter „Hauptversammlung 2023“.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass alle Arten des Auskunftsrechts in der virtuellen Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts, wahrgenommen werden können. Eine
anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der
virtuellen Hauptversammlung vorgesehen.
Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet
Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der HUGO BOSS AG bzw. deren Bevollmächtigte wird die gesamte virtuelle Hauptversammlung
am 9. Mai 2023 ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im Internet über den Online-Service übertragen. Für den Zugang zum Online-Service
beachten Sie bitte die Informationen im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung“.
Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können
auch von sonstigen Interessenten live im Internet verfolgt werden.
Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung
Die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter haben
das Recht, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2, 245 Nr. 1 AktG
gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung einzulegen. Entsprechende Erklärungen sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
über den Online-Service ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über den Online-Service ermächtigt und erhält
die Widersprüche über den Online-Service. Für den Zugang zum Online-Service sowie dessen Nutzung durch Bevollmächtigte beachten
Sie bitte die Informationen in den Abschnitten „Zugang zum Online-Service und elektronische Zuschaltung zur Versammlung“ sowie „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum
Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die HUGO BOSS AG als Verantwortliche
personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister
finden Sie unter
https://group.hugoboss.com/de/rechtliche-informationen/datenschutzbestimmungen
Metzingen, im März 2023
Der Vorstand
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