MULTITUDE P.L.C. (C 109441)
Gzira, Malta
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.
Die Aktionäre der Multitude P.L.C. ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am 16. Dezember 2024 um 15:00 Uhr UTC (16:00 Uhr MEZ / Mitteleuropäische Zeit)
eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von Lenz & Staehelin, Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich, Schweiz, statt.
Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.
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TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
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An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
Generelles:
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Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der Gesellschaft (die "Satzung").
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(2) |
Quorum
Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch
einen Bevollmächtigten anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
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Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):
(3) |
Bestätigung der Schweizer Statuten
An der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September 2024 stattfand, genehmigten die Aktionäre
unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die „Sitzverlegung“) sowie die revidierten Statuten, welche vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die “Schweizer Statuten”).
Aus technischen Gründen und im Zusammenhang mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, sind
die Aktionäre an der Hauptversammlung nun verpflichtet, mittels außerordentlichem Beschluss die Genehmigung der Schweizer
Statuten, per Sitzverlegung zu bestätigen.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, dass die Versammlung den folgenden außerordentlichen Beschluss fasst:
"(1) Die Generalversammlung stellt fest, dass die ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September
2024 stattfand, unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die „
Sitzverlegung
“) sowie die revidierten Statuten, welche vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die “
Schweizer Statuten
”) genehmigt hat, für technische Zwecke und im Zusammenhang mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in
Zug, Schweiz, beschliesst die Gesellschaft mittels ausserordentlichem Beschluss die Genehmigung der Schweizer Statuten, per
Sitzverlegung zu bestätigen.
(2) Jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird hiermit ermächtigt, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen
abzugeben, die erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz einzutragen und alle damit zusammenhängenden
und ergänzenden Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft in der Schweiz
zu unterzeichnen und anzumelden und generell alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet werden,
damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen."
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(4) |
Beendigung der Hauptversammlung
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie
die Schweizer Statuten sind auf der Website der Gesellschaft (www.multitude.com) verfügbar. Diese Dokumente werden zudem (a)
an Aktionäre versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft
abrufbar sein.
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3 |
INSTRUKTIONEN FÜR DIE TEILNAHME
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WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT,
WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG
ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK
/ IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN [email protected]
3.1 |
Nachweisstichtag
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der
abgegebenen Stimmen ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 16. November 2024 in das von der Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister eingetragen sein.
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3.2 |
Vorbereitend
Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die
Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In jedem
Fall sollten die Aktionäre sicherstellen, dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell wie
möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen
Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet
die zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft weiter.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange
(als 'Emittenten CSD') spätestens am 14. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ / Mitteleuropäische Zeit) erhalten, und alle nach
diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als ungültig behandelt. Dementsprechend werden die
Aktionäre aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass
ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die Hauptversammlung erfüllen und
ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung treffen.
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3.3 |
Persönliche Teilnahme
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich
ihren jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die
Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream
zu übermitteln sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre, Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches),
vollständige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls
Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden elektronisch
erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.
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3.4 |
Stimmrechtsvertreter
Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere
Bevollmächtigte zu ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein Bevollmächtigter muss kein Aktionär
sein. Die Ernennung eines Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim Aktionär um eine Einzelperson
handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular
ist auf der Website der Gesellschaft verfügbar:
www.multitude.com
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular
beigefügten Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung
von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie
der Eintragungsurkunde, der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular
unterzeichnenden Person belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee des Aktionärs
eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so schnell
wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren
von Clearstream übermittelt werden müssen.
Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen
o.ä.) so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben.
Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'): Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die
von Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die
Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an
[email protected]
an die Gesellschaft gesendet werden, andernfalls werden sie als ungültig betrachtet.
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3.5 |
Recht, Fragen zu stellen
Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens 9. Dezember 2024 um 22:59 Uhr UTC (23:59 Uhr (MEZ)) per
E-Mail an
[email protected]
Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist
auf der Website der Gesellschaft verfügbar).
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3.6 |
Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien von Multitute P.L.C. 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält 119,300 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen Companies Acts
sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der Stimmrechte
aus den ausgegebenen Aktien 21,604,660.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary
General Meeting 2024', das unter
www.multitude.com
abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union,
in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
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Malta, 22 November 2024
MULTITUDE P.L.C.
Der Verwaltungsrat
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