MULTITUDE P.L.C. (C 109441)
Gzira, Malta
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.
Die Aktionäre der Multitude P.L.C. (zuvor Multitude SE) ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden hiermit darüber informiert, dass am 23. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").
Die außerordentliche Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen von Castrén & Snellman Attorneys Ltd, Eteläesplanadi 14,
Helsinki, Finnland, statt. Instruktionen für die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird im Anschluss an die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Finnland nach Malta am 30. Juni 2024
gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE) einberufen, um den Abschluss der Gesellschaft gemäß Abschnitt 11 des finnischen European Companies Act (742/2004, in
seiner geänderten Fassung) (der "finnische European Companies Act") festzustellen und bestimmte damit verbundene Beschlüsse zu fassen. Dementsprechend gilt die Versammlung für die Zwecke
von Abschnitt 11 des finnischen European Companies Act als Hauptversammlung der Aktionäre (auf Finnisch: "osakkeenomistajien kokous").
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.
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Tagesordnung der Hauptversammlung
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An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
Generelles:
(1) |
Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der Gesellschaft (die "Satzung").
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(2) |
Quorum
Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch
einen Bevollmächtigten anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen.
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(3) |
Einberufung der Hauptversammlung
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(4) |
Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und die Überwachung der Stimmenzählung zuständig ist
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(5) |
Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung
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(6) |
Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der Abstimmungsliste
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Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):
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Vorlage und Genehmigung des Abschlusses
Gemäß Abschnitt 11 Absatz 1 des finnischen European Companies Act müssen der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer einer
Europäischen Gesellschaft, die ihren Sitz aus Finnland verlegt, so bald wie möglich nach der Sitzverlegung einen Abschluss
erstellen. Der finale Abschluss muss den Finanzabschluss und den Bericht des Verwaltungsrats für den Zeitraum enthalten, für
den der Hauptversammlung noch kein Finanzabschluss vorgelegt wurde. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der "Verwaltungsrat") hat den finalen Abschluss der Gesellschaft einschließlich des Finanzabschlusses und des Berichts des Verwaltungsrats für
den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 (der "Abschluss") genehmigt. Der Abschluss ist auf der Website der Gesellschaft unter www.multitude.com verfügbar.
Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Annahme des Abschlusses zu beschließen.
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(8) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Chief Executive Officer
Soweit nach dem maltesischen Companies Act (Kapitel 386 des maltesischen Rechts) zulässig und in Übereinstimmung mit der finnischen
Marktpraxis schlägt der Verwaltungsrat vor, dass die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und
des Chief Executive Officers der Gesellschaft (der "CEO") für den Zeitraum beschließt, auf den sich der Abschluss bezieht (d. h. solange die Gesellschaft noch in Finnland eingetragen
war). Die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des CEO ist ein Standardverfahren nach finnischem Recht im Anschluss
an die Genehmigung des Abschlusses für einen bestimmten Zeitraum.
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(9) |
Beendigung der Hauptversammlung
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2 |
Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie
der Abschluss und der Prüfbericht darüber sind auf der Website der Gesellschaft (www.multitude.com) verfügbar. Diese Dokumente
werden zudem (a) an Aktionäre versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft
abrufbar sein.
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3 |
Instruktionen für die Teilnahme
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WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT,
WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG
ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK
/ IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN [email protected].
3.1 |
Nachweisstichtag
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der
abgegebenen Stimmen ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 23. September 2024 in das von der Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister eingetragen sein.
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3.2 |
Vorbereitend
Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die
Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In jedem
Fall sollten die Aktionäre sicherstellen, dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell wie
möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen
Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet
die zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft weiter.
Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange
(als 'Emittenten CSD') spätestens am 21. Oktober 2024 um 10:00 Uhr (EEST / Finnischer Zeit) erhalten, und alle nach diesem
Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als ungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre
aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen
Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die Hauptversammlung erfüllen und
ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung treffen.
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3.3 |
Persönliche Teilnahme
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich
ihren jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die
Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream
zu übermitteln sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre, Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches),
vollständige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls
Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden elektronisch
erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.
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3.4 |
Stimmrechtsvertreter
Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere
Bevollmächtigte zu ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein Bevollmächtigter muss kein Aktionär
sein. Die Ernennung eines Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim Aktionär um eine Einzelperson
handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular
ist auf der Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular
beigefügten Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung
von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie
der Eintragungsurkunde, der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular
unterzeichnenden Person belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee des Aktionärs
eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so schnell
wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren
von Clearstream übermittelt werden müssen.
Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen
o.ä.) so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben.
Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'): Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die
von Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die
Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an [email protected] an die Gesellschaft gesendet werden, andernfalls werden
sie als ungültig betrachtet.
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3.5 |
Recht, Fragen zu stellen
Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigter) hat das Recht, bis spätestens 16. Oktober 2024 um 21:59 Uhr (EEST / Finnischer Zeit)
per E-Mail an [email protected] Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte
der Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist
auf der Website der Gesellschaft verfügbar).
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3.6 |
Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine
Stimme. Zum Datum dieser Mitteilung hält die Gesellschaft 154'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des maltesischen
Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl
der Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'568'967.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary
General Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung von Clearstream über
die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von Clearstream verwendet,
gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet werden (https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
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Malta, 27. September 2024
MULTITUDE P.L.C
Der Verwaltungsrat
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