FABASOFT AG
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DGAP-Adhoc: Fabasoft AG: Beschwerde bezüglich Ausschreibung über Dienstleistungsautrag der Schweizerischen Bundeskanzlei WTO GEVER zurückgewiesen

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DGAP-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Öffentliche Ausschreibung
Fabasoft AG: Beschwerde bezüglich Ausschreibung über Dienstleistungsautrag der Schweizerischen Bundeskanzlei WTO GEVER zurückgewiesen

24.08.2016 / 12:36 CET/CEST
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Die Fabasoft Schweiz AG, eine 100 % Tochtergesellschaft der Fabasoft AG mit dem Sitz in Linz, hat an einer Ausschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei für den Dienstleistungsauftrag (1432) 104 WTO GEVER mit einem ungefähren Volumen von CHF 67,0 Mio. bei einer Laufzeit von 12-14 Jahren, wobei sich das Volumen nicht linear auf diesen Zeitraum verteilt, sondern in den Jahren bis 2018 wertmäßig ca. die Hälfte der beauftragen Leistungen anfallen werden, teilgenommen. Dieses Volumen ergibt sich aus der Verpflichtungskreditbotschaft an das Schweizerische Parlament, mit dem der Auftraggeber das Projekt ausfinanziert erachtet.

Wie durch Ad-hoc-Meldung am 27.05.2015 bekannt gemacht, hat der Auftraggeber Fabasoft Schweiz den Zuschlag nicht erteilt und Fabasoft Schweiz hat gegen diese Entscheidung eine Beschwerde beim Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes über diese Beschwerde ist ohne mündliche Verhandlung ergangen und wurde heute zugestellt.

Der Beschwerde wurde keine Folge gegeben und die Zuschlagsentscheidung bestätigt, sodass Fabasoft der Zuschlag nicht erteilt worden ist.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und kann von Fabasoft Schweiz binnen 30 Tagen mittels Rechtsmittel an das Bundesgericht angefochten werden. Fabasoft plant nach erster Beratung nicht, ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, so dass damit zu rechnen ist, dass die Entscheidung rechtskräftig wird. Fabasoft wird sich aber bis zum Ende der Rechtsmittelfrist am 23.09.2016 noch fachkundigen Rat einholen.

Fabasoft geht mit heutigem Informationsstand davon aus, dass in den Jahren bis einschließlich 2017 signifikante Leistungen aus bestehenden Auftragsverhältnissen, insbesondere auch aus Dauerschuldverhältnissen, weiter erbracht werden können. Fabasoft hat in den vergangenen Monaten erfreuliches Neugeschäft mit der Schweizerischen Bundesverwaltung in Bereichen, die nicht von der Ausschreibung betroffen sind, erlangen können. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Geschäft der Fabasoft Schweiz AG mit der Schweizerischen Bundesverwaltung rückläufig wird.

Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 24. August 2016
Leopold Bauernfeind, Mitglied des Vorstandes E-Mail: [email protected], Telefon: +43 732 60 61 62


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985

Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
 
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