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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.08.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Wolfsburg
WKN: 766400, 766403 ISIN: DE0007664005, DE0007664039
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, die ordentliche virtuelle Hauptversammlung am Mittwoch, 30. September
2020, ab 10:00 Uhr online zu verfolgen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie
des zusammengefassten gesonderten nicht-finanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember
2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie weitere Unterlagen
sind unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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im Internet zugänglich.
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von 3.273.363.539,80 Euro jeweils einen Teilbetrag von
a) |
1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,80 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
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b) |
1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,86 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
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zu verwenden sowie
c) |
854.773.950,70 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
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Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag und somit am 5. Oktober 2020 fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung
durchführen lassen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung
durchführen lassen.
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5. |
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats
Herrn Dr. Hussain Ali Al Abdulla mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 Aktiengesetz
aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder
in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien
der Gesellschaft gehören. Da das Land diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
bestellt.
Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen.
Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der
Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der Fall.
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit des in der diesjährigen ordentlichen
Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, vor, mit Wirkung
ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. September 2020 folgende Person für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat
zu wählen:
Herrn Dr. Hussain Ali Al Abdulla Doha, Qatar (Nationalität: Qatari) Staatsminister von Qatar
Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf seine
Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Al Abdulla versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit
aufbringen kann.
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Al Abdulla sowie weitere Informationen zu dem Wahlvorschlag sind dieser Tagesordnung als Anlage
beigefügt und stehen im Internet unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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zur Verfügung.
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung (Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des
Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes II)
Gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, die sich angemeldet haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts haben die Aktionäre nachzuweisen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 der Satzung). Hierzu haben die Aktionäre gemäß § 21
Absatz 2 Satz 2 der Satzung einen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut vorzulegen.
Die § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung zugrundeliegende Regelung des Aktiengesetzes (§ 123 Absatz 4 Aktiengesetz) wurde durch
das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für Hauptversammlungen, die nach dem 3. September
2020 einberufen werden, teilweise geändert. Insbesondere verweist § 123 Absatz 4 Aktiengesetz zukünftig auf den neu eingeführten
§ 67c Absatz 3 Aktiengesetz. Dies hat zur Folge, dass der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
oder zur Ausübung des Stimmrechts nicht mehr durch das 'depotführende Institut', sondern den sogenannten 'Letztintermediär'
zu erbringen ist.
Vor diesem Hintergrund soll § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung entsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
§ 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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'Dies hat durch Vorlage eines Nachweises des Aktienbesitzes gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz zu geschehen.'
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Der Vorstand wird die beschlossene Satzungsänderung im Anschluss an die Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister
anmelden.
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7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse
und Zwischenlageberichte
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses, vor,
1) |
die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu bestellen
sowie
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2) |
die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und Zwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2020 sowie für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen.
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Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Im Anschluss daran hat der Prüfungssauschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und
eine begründete Präferenz für die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, mitgeteilt.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt
wurde.
Zusätzlich zu der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und Zwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2020 sowie für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 sollte auch in diesem Jahr eine prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses
und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020 erfolgen. Da eine Bestellung des Prüfers für diese prüferische Durchsicht
im Einklang mit § 115 Absatz 5 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz i.V.m. § 318 Absatz 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch vor Ablauf des
maßgeblichen Prüfungszeitraums - also vor dem 30. Juni 2020 - erfolgen sollte, hat das Amtsgericht Braunschweig auf Antrag
der Volkswagen Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 18. Juni 2020 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr 2020 bestellt. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist deshalb
insoweit nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263.
Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 295.089.818.
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2. |
Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere
die Ausübung des Stimmrechts
Auf Grundlage von § 1 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) in Verbindung
mit § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung findet insbesondere unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands,
des Finanzvorstands und weiterer Vorstandsmitglieder der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie eines mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragten Notars im DRIVE. Volkswagen Group Forum, Friedrichstraße 84, 10117 Berlin, statt.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen
in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre
vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation
sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt und Aktionäre können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 9. September 2020 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (separat nach Stamm- und/oder
Vorzugsaktien) muss bis spätestens zum Ablauf des 23. September 2020 an die nachfolgende Adresse übermittelt werden:
Anmeldestelle:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich an ihr depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung
mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle,
auf denen die erforderlichen Zugangsdaten für den Online-Aktionärsservice aufgedruckt sind.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere der Zugangsdaten für den Online-Aktionärsservice)
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an
die Gesellschaft Sorge zu tragen.
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3. |
Online-Aktionärsservice
Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft
auf ihrer Internetseite unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Online-Aktionärsservice) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur
Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post sogenannte Anmeldebestätigungen, auf denen Zugangsdaten abgedruckt
sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im Online-Aktionärsservice anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden
Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten
auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt. Der Online-Aktionärsservice wird voraussichtlich
ab dem 9. September 2020 zur Verfügung stehen.
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4. |
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte
a) Briefwahl
Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung am 30. September 2020 zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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Alternativ kann die Briefwahl auch schriftlich auf der Anmeldebestätigung erfolgen. Hierfür kann der vorgesehene Textabschnitt
verwendet werden. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens am 29. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen
erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht
beauftragt oder bevollmächtigt werden.
Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung
am 30. September 2020 über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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erfolgen.
Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der hierfür vorgesehene Textabschnitt verwendet werden.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 29. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
c) Vollmacht an Dritte
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können
sich auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten)
vertreten lassen, allerdings nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden,
bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft.
Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen
dürfen eingeholt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zur Schließung der Hauptversammlung am 30. September 2020 über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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erfolgen.
Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der hierfür vorgesehene Textabschnitt verwendet werden.
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 29. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Volkswagen Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49-89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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5. |
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 30. September 2020 mit den Zugangsdaten ihrer Anmeldebestätigung über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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verfolgen.
Die interessierte Öffentlichkeit kann auf Anordnung des Versammlungsleiters die einleitenden Ausführungen und die Rede des
Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 30. September 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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verfolgen.
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6. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz, § 1 COVID-19-Gesetz
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen
(das entspricht einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem durch das depotführende Institut ausgestellten Nachweis über das Erreichen der
Mindestaktienzahl bis zum 30. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:
Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand c/o HV-Stelle Brieffach 1848/3 38436 Wolfsburg Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de
Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen,
ist eine Übersetzung beizufügen.
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz zur Berechnung
der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit
verbreitet.
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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veröffentlicht.
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Aktionären wird entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz die Möglichkeit eingeräumt, Gegenanträge mit Begründung und
Wahlvorschläge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 15. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
Volkswagen Aktiengesellschaft HV-Stelle Brieffach 1848/3 38436 Wolfsburg Telefax: +49-5361-95600100 oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht
werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs entsprechend
§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung
der Daten ausdrücklich.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite veröffentlicht.
Nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung
als gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
c) Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Den Aktionären wird gemäß § 1 Absatz 1 und 2 des COVID-19-Gesetzes eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
eingeräumt. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz besteht nicht.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung
- also bis spätestens 27. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) - im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
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eingereicht werden können.
Im Rahmen der Beantwortung von Fragen wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls auch der Name des übermittelnden Aktionärs
genannt wird. Möchte der Fragesteller anonym bleiben, muss er dieses jeweils ausdrücklich mit der Übermittlung der Frage erklären.
d) Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen
können über den Online-Aktionärsservice abgegeben werden und sind ab Eröffnung der Hauptversammlung am 30. September 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
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7. |
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der Gesellschaft
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
|
zur Verfügung.
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8. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die nachfolgenden Hinweise informieren Aktionäre und Aktionärsvertreter der Volkswagen Aktiengesellschaft über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Für die Ausübung der Aktionärsrechte
im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung stellt die Volkswagen Aktiengesellschaft über einen externen Dienstleister eine
Webseite mit Zugang zu einem sogenannten Online-Aktionärsservice zur Verfügung.
a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung (Login-Daten bzw. Zugangsdaten), Browserdaten,
Internet-Protokolldaten sowie zugehörige Zeitstempel) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und
ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte gemäß Aktiengesetz, Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie (COVID-19-Gesetz) und Satzung
der Volkswagen Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung oder im Rahmen der Verfolgung einer virtuellen Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies gilt insbesondere
für Fragen und Widersprüche, die gemäß COVID-19-Gesetz bei der virtuellen Hauptversammlung analog den Vorgaben in der Einladung
eingereicht werden können. Zur Beantwortung der Fragen wird gegebenenfalls der Name des Aktionärs genannt, sofern der Aktionär
nicht ausdrücklich mit der Übermittlung der Frage der Namensnennung widerspricht.
Für die Verarbeitung ist die Volkswagen Aktiengesellschaft verantwortliche Stelle.
b) Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Volkswagen Aktiengesellschaft
ein berechtigtes Interesse zum Beispiel aufgrund von Haftungsrisiken aus der anwendbaren Gesetzgebung an der Speicherung hat.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
c) Weitergabe Ihrer Daten
Die Dienstleister der Volkswagen Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Volkswagen Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Für die Nutzung des Online-Aktionärsservices werden seitens des Dienstleisters Daten verarbeitet, die durch die Betreibung
einer Webseite und deren Funktionen protokolliert werden. Die Protokollierung der Daten ist einzig für die Nutzung des Online-Aktionärsservices
im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich und wird nicht für andere Zwecke verwendet.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur
Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit
verarbeiten, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sein.
d) Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten
Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber der Volkswagen Aktiengesellschaft jederzeit unentgeltlich geltend machen. Weitere
Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte finden Sie unter Abschnitt e).
Auskunftsrecht:
Sie haben das Recht, von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
Berichtigungsrecht:
Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sie betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener
Daten zu verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO
vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten. Für die Dauer der Überprüfung
der Richtigkeit der Daten können Sie dann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
Widerspruchsrecht:
Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden berechtigten Interesse beruht, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer
Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch ist zulässig, wenn die Verarbeitung entweder im öffentlichen Interesse liegt oder
aufgrund eines berechtigten Interesses der Volkswagen Aktiengesellschaft oder eines Dritten erfolgt. Im Falle des Widerspruchs
bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der Datenverarbeitung widersprechen.
Recht auf Löschung:
Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Danach können Sie beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden,
nicht mehr notwendig sind. Außerdem können Sie Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer Einwilligung
verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.
Recht auf Datenübertragbarkeit:
Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage eine Einwilligung oder einer Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter
Einsatz einer automatisierten Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.
Widerrufsrecht:
Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
jederzeit kostenlos zu widerrufen.
Beschwerderecht:
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen)
über unsere Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Volkswagen Aktiengesellschaft unter
https://datenschutz.volkswagen.de
|
zu finden.
e) Datenschutzbeauftragter
Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anliegen zur Verfügung:
Datenschutzbeauftragter der Volkswagen Aktiengesellschaft Berliner Ring 2 38440 Wolfsburg Telefax: +49-5361-9-28282 E-Mail: datenschutz@volkswagen.de
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Die Einberufung der Hauptversammlung ist am 21. August 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Wolfsburg, im August 2020
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Hans Dieter Pötsch
Vorstand:
Dr.-Ing. Herbert Diess Oliver Blume Markus Duesmann Gunnar Kilian Hiltrud Dorothea Werner Frank Witter
Sitz der Gesellschaft: Wolfsburg Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig HRB 100484
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21.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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