Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Karl-Heinz Streibich hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 25. März 2020 mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 zur Wahrung der Corporate Governance, insbesondere um ein Overboarding zu vermeiden, niedergelegt. In
der virtuellen Hauptversammlung soll deshalb ein Nachfolger für Herrn Karl-Heinz Streibich gewählt werden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absätze 1 und 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens
30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.
Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz der Gesamterfüllung mit einstimmigem Beschluss vom 29. Juli 2015
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als
auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um
das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht
den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der zur Wahl stehenden Person.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, Herrn
Arnd Zinnhardt, Aufsichtsrat, Königstein im Taunus, als Nachfolger für Herrn Karl-Heinz Streibich als Vertreter der Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019 beschließt, zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Absatz 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Herrn Karl-Heinz Streibich, also bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Warth & Klein Grant Thornton Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Mitglied des Verwaltungsrats sowie des Risiko- und Kreditausschusses der Helaba, Frankfurt am Main
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Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der Internetseite der Gesellschaft
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die virtuelle Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Zinnhardt vergewissert, dass er den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
kann. Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Herr Zinnhardt in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär,
die nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 20. März 2020 offenzulegen wären.
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