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ISIN: GB0005405286

DGAP-HV: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2017 in Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2017 in Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

03.05.2017 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Düsseldorf ISINs DE0008115106, DE0008115148,
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514 Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 14. Juni 2017, 10.00 Uhr, im Hause der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 157.020.132,50
wie folgt zu verwenden:    
a) zur Zahlung einer Dividende von Euro 2,50 je Stückaktie auf die 34.088.053 Stückaktien mit den ISINs DE0008115106 (WKN 811510) sowie DE0008115148 (WKN 811514).    
  Dividendensumme: Euro 85.220.132,50
b) zur Einstellung in 'Andere Gewinnrücklagen' von Euro 71.800.000,00
c) zum Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von Euro 0,00
  auf neue Rechnung.    
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

5.

Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung der Vorstandsvergütung

In der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2012 hat die Hauptversammlung auf Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen, dass die individualisierte Offenlegung der Bezüge und der sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen der Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und den Konzernabschlüssen für die Geschäftsjahre 2012 bis einschließlich 2016, längstens aber bis zum 4. Juni 2017 unterbleibt.

Die Zeit der Befreiung ist abgelaufen. Es soll erneut über die individualisierte Offenlegung der Bezüge und der sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen der Vorstandsmitglieder in den Jahresabschlüssen und den Konzernabschlüssen beschlossen werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die individualisierte Offenlegung der Bezüge und der sonstigen zugesagten oder empfangenen Leistungen der Vorstandsmitglieder unterbleibt in den Jahresabschlüssen und den Konzernabschlüssen für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021, längstens aber bis zum 13. Juni 2022.

6.

Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Herr Simon Leathes, Mitglied des Aufsichtsrats und der Risiko- und Prüfungsausschüsse des Aufsichtsrats, hat mit Wirkung zur ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juni 2017 sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 10 Absatz 2 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey, LL.M. und Attorney-at-Law (New York), wohnhaft in Frankfurt, als Nachfolgerin des vorzeitig ausscheidenden Simon Leathes für den Rest dessen Amtsdauer zu wählen. Frau Weber-Rey hält keine Mandate in Aufsichtsräten, die nach dem Gesetz zu bilden sind. Sie ist Mitglied in folgenden Gremien:

 

Mitglied der Corporate Advisory Group 'The Future of the Corporation‟ der British Academy, London
Mitglied des Board des European Corporate Governance Institute (ECGI), Brüssel
Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Mitglied des Wirtschaftsbeirats (Conseil économique) der französischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Mitglied des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde der Alte Oper Frankfurt e.V.

Frau Weber-Rey unterhält keine relevanten persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, deren Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Lebenslauf der vorgenannten Person ist dieser Einladung als Anlage beigefügt.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('PwC') zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Von den insgesamt ausgegebenen 34.088.053 Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachzuweisen. Hierzu müssen sie einen von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilbesitz, der sich auf den Beginn des 24. Mai 2017, 00:00 Uhr MESZ ('Nachweisstichtag') bezieht, vorlegen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag sind möglich (keine Veräußerungssperre), haben aber für die Teilnahmeberechtigung und den Umfang des Stimmrechts keine Bedeutung. Für die Dividendenberechtigung ist nicht der Anteilbesitz am Nachweisstichtag, sondern im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung maßgeblich. Nur solche Personen, die diesen Nachweis führen, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter der Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing European Stocks/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: +49 211 910-1879, E-Mail: [email protected], zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilbesitzes Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auf elektronischem Wege an die nachstehende Adresse übermittelt werden: E-Mail:

[email protected].

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit der Eintrittskarte übersandt. Darüber hinaus wird jedem Aktionär auf Verlangen ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing European Stocks/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: +49 211 910-1879, E-Mail:

[email protected].

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Bank benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Bank benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme, wie oben beschrieben.

Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter müssen unter Verwendung des Vollmachts- und Weisungsformulars in Textform erteilt werden und sollen zur organisatorischen Erleichterung der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter der Adresse: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, c/o HSBC Transaction Services GmbH, Asset Servicing European Stocks/HV, Yorckstr. 21-23, 40476 Düsseldorf, Fax: +49 211 910-1879, E-Mail:

[email protected],

zugehen. Soweit von der Bank benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Bank benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

www.hsbc.de

einzusehen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht EUR 4.571.194,85) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft zu richten und muss dieser bis spätestens zum 14. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge mit Begründung gegen Beschlussvorschläge zu bestimmten Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Company Secretary
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Fax: +49 211 910-9 8038
E-Mail: [email protected]

Bis spätestens zum Ablauf des 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers unverzüglich unter der Internetadresse

www.hsbc.de

vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu eingegangenen Anträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass ihnen gem. § 131 Abs. 1 AktG folgendes Auskunftsrecht zusteht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Veröffentlichung auf der Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

www.hsbc.de

eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung aus.

 

Düsseldorf, im April 2017

Der Vorstand

 

Anlage

CURRICULUM VITAE Daniela Weber-Rey, LL.M. (59) Corporate Governance - Compliance - Culture

Geboren 1957
Deutsche Staatsbürgerschaft
Verheiratet, drei erwachsene Kinder
Légion d'honneur (Frankreich)

Sprachen
Deutsch: Muttersprache
Englisch: Bilingual
Französisch: Fließend

Berufserfahrung

2013-2016 Deutsche Bank AG
  Chief Governance Officer (Global Key Function Holder), Global Head of Global Corporate Governance, Deputy Global Head Compliance (2013-2014)
1984-2013 Clifford Chance
(ehemals Clifford Chance Pünder resp. Pünder, Volhard, Weber & Axster)
*

Partner (Equity Partner seit 1992)

*

Mitglied des Partnership Council (2010-2013)

*

Leiterin des Bereichs Corporate (1995-2001) und der Financial Institutions Group (2000-2010)

*

Verantwortlich für das Moskau-Büro (1995-1997)

*

Aufbau des New Yorker Büros (1984-1987)

Ausbildung

*

INSEAD (Risk Management in Banking Programme, 2015)

*

Columbia Universität, New York, (Master of Laws, LL.M., 1985)

*

Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer (1983)

*

Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und Genf (1976-1981)

*

Erstes und zweites juristisches Staatsexamen (1981 et 1983)

*

Zulassung als Rechtsanwältin (1984) und New York (1986)

Aktuelle Mandate

*

Mitglied der Corporate Advisory Group 'The Future of the Corporation‟ der British Academy, London

*

Mitglied des Board des European Corporate Governance Institute (ECGI), Brüssel

*

Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

*

Mitglied des Wirtschaftsbeirats (Conseil économique) der französischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

*

Mitglied des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde der Alte Oper Frankfurt e.V.

Kürzlich beendete Mandate

*

Mitglied des Verwaltungsrats (Conseil d'Administration) der BNP Paribas, Paris (2008-2013)

*

Mitglied des Advisory Board des International Center for Insurance Regulation (ICIR), Frankfurt (2012-2014)

*

Mitglied der Insurance and Reinsurance Stakeholder Group der Europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA, European Insurance and Occupational Pensions Authority), Frankfurt (2011-2013)



03.05.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21/23
40212 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 910-0
Fax: +49 211 910-616
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.hsbc.de/
ISIN: DE0008115106, DE0008115148
WKN: 811510, 811514
Börsen: Auslandsbörse(n) Düsseldorf, Stuttgart

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

569833  03.05.2017 

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